Klage von Taxi Deutschland

Einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst Uber wird neu verhandelt

15.09.2014
Der Fahrdienst Uber hat sich mit einem knallharten Kurs beim Taxigewerbe unbeliebt gemacht. Nun verhandelt das Landgericht Frankfurt erneut über die einstweilige Verfügung gegen das Start-up aus San Francisco.

Das Internet-Start-up Uber hat in den vergangenen Wochen mit seinen Fahrdiensten für wachsenden Wirbel in Deutschland gesorgt. Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen die Konkurrenz. Die von der Genossenschaft Taxi Deutschland erwirkte einstweilige Verfügung gegen Uber wird am kommenden Dienstag am Landgericht Frankfurt/Main nun neu verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts war wegen Dringlichkeit ohne die Anhörung des Unternehmens gefallen. Ob am Dienstag eine Entscheidung fällt, bleibt abzuwarten. Unterdessen ist sich die Politik uneins, wie auf mögliche Veränderungen des Marktes reagiert werden sollte.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Dem Unternehmen ist seither untersagt, über seinen Service UberPop Fahrdienste von privaten Fahrern anzubieten, ein Antrag auf Aussetzung der Verfügung war abgelehnt worden. Pro Verstoß droht demnach ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Uber kündigte an, sich an das Verbot nicht halten zu wollen. Auch gegen einzelne Fahrer war die Genossenschaft in Frankfurt erfolgreich vorgegangen.

"Legitime Alternative"

Uber betreibt eine Smartphone-App, über die verschiedene Fahr- und Chauffeur-Dienste angeboten werden, darunter auch von privaten Fahrern. Die Dienste seien eine "legitime Alternative und Bereicherung für die mobile Gesellschaft in Deutschland", erklärte das Unternehmen. Über ist in über 200 Städten weltweit aktiv.

Kern des Streits ist, dass die von Uber angeheuerten privaten Fahrer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und auch sonst nicht die hohen und teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes erfüllten. Die von Uber erhobenen Preise sind zum Teil deutlich niedriger, was das Taxigewerbe als verzerrten Wettbewerb betrachtet. Uber hat nach eigenen Angaben unterdessen aber "den größten Bedenken des Frankfurter Gerichts (..) Rechnung getragen". Um welche Kritikpunkte es ging, nannte das Start-up nicht.

Zuletzt sprach sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der "Wirtschaftswoche" für mehr Wettbewerb in der Taxibranche aus. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schloss dagegen Änderungen an dem Personenbeförderungsgesetz bisher aus. (dpa/sh)