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Einkommenssteuer für US-Telearbeiter richtet sich nach dem Firmensitz

31.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In einem Fall, der den wachsenden Sektor der Telearbeit betrifft, hat der oberste Gerichtshof in New York kürzlich beschlossen, dass ein Mann aus Nashville, Tennessee, der für ein New Yorker Unternehmen arbeitet, in vollem Umfang die staatliche Einkommenssteuer New Yorks entrichten müsse.

Nicht nur für die Zeit, die der Programmierer tatsächlich in der Firma zugebracht hat, sondern auch für seine Arbeit von zu Hause aus muss die Einkommenssteuer bezahlt werden. In besagtem Fall versteuerte der Telearbeiter, in dessen Heimatstaat es keine Einkommenssteuer gibt, für zwei Jahre etwa 25 Prozent seines Einkommens in New York. Nun ist eine Nachzahlung fällig.

Laut einer Statistik des amerikanischen Bundesbüros für Volkszählungen arbeiteten im Jahr 2000 fast 4,2 Millionen Menschen von zu Hause aus. 1990 waren es noch 3,4 Millionen. Im Februar hat Präsident Bush einige Steuer-Änderungen angekündigt - unter anderem soll auch die Telearbeit steuerlich gefördert werden.