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Eine Domain ist noch lange kein Warenzeichen

26.04.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Berufungsgericht in San Franzisko hat in der vergangenen Woche entschieden, daß das einfache Registrieren einer Internet-Domain nicht auch gleichzeitig den Schutz von Warenzeichen bedeutet, und zwar auch dann nicht, wenn ein Wettbewerber den registrierten Begriff erst später verwendet. Das Gericht entschied, der Schutz als Warenzeichen sei nur dann geltend zu machen, wenn der Domain-Name auch öffentlich genutzt werde, um Güter oder Dienstleistungen anzubieten.

Kläger war die Firma Brookfield Communications, die unter der Domain "Moviebuff.com" eine Datenbank mit Informationen aus der Film- und Fernsehwelt anbietet. Die Domain hatte sich allerdings bereits 1996 - mehr als 18 Monate vor dem Produkt von Brookfield - die Video-Kette West Coast Entertainment reservieren lassen. Nachdem Westcoast die Domain allerdings nicht aktiv genutzt hatte, darf die Firma den Begriff "Moviebuff" (Film-Freak) nach dem Gerichtsurteil nun weder als Firmen-Domain noch in den sogenannten Meta-Tags verwenden, die (für den Betrachter unsichtbar) den Inhalt von Web-Seiten beschreiben.