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Ein Schritt in Richtung Online-Signatur

28.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Elektronische Unterschriften sollen in den EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich anerkannt und auch als Beweismittel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen. Dies sieht ein Richtlinienentwurf vor, der jetzt vom EU-Parlament gebilligt wurde und nun dem EU-Ministerrat vorliegt. Er beinhaltet unter anderem einheitliche Regelungen für die Haftung von Trust-Centern, die die Authenzität von elektronischen Signaturen gewährleisten sollen.