Ein Erfolg des GATT ist nötiger denn je

04.12.1992

Günter Möller, Geschäftsführer des Fachverbandes Informationstechnik im VDMA und Generalsekretär des Europäischen Dachverbandes Eurobit

Mit dem kürzlich erzielten Agrarkompromiß zwischen der EG und den USA ist ein wichtiges Hindernis für die seit Monaten festgefahrenen GATT-Verhandlungen beseitigt worden. Doch ein Erfolg der sogenannten Uruguay-Runde ist - wie die Reaktionen in Frankreich zeichen damit noch keineswegs gewährleistet. Dabei geht es um vitale Interessen der sich nach wie vor am Rande eines Tief befindlichen Weltwirtschaft. In Europa, wo sich die konjunkturellen Bremsspuren immer tiefer abzeichnen, müssen die Weichen jetzt endgültig richtig gestellt werden. Die Partikularinteressen einer Minderheit dürfen nicht länger den gesamten freien Welthandel gefährden. Wie viele andere Industriebranchen ist gegenwärtig auch die Informationstechnik von der Wachstumsschwäche der Weltmärkte betroffen. Darüber hinaus muß sie den tiefgreifenden Strukturwandel eines bislang beispiellos schnell wachsenden Sektors bewältigen. Wie kaum eine andere Industrie ist sie in den Welthandel eingebunden und durch internationale Arbeitsteilung geprägt.

Mit Ungeduld erwartet die Branche jetzt ein positives Ergebnis der GATT-Verhandlungen. Von einem längst überfälligen und erfolgreichen Abschluß der Uruguay-Runde würden alle profitieren. Ein Liberalisierungserfolg würde die stagnierende Weltwirtschaft stimulieren. Und er würde dazu beitragen, daß nach dem Ende des kalten Krieges die Welt nicht wieder in Wirtschaftsblöcke zerfällt, sondern das Markt- und Innovationspotential der jetzt ungeteilten Weit allen offensteht.

Viel kostbare Zeit wurde bereits vertan und die Verhandlungen stehen jetzt unter einem immer enger werdenden Rahmen. Der 2. März 1993 ist maßgebliches Datum für den Abschluß der Uruguay-Runde. an diesem Tage muß der US-Präsident den Kongreß über seine Absicht informieren, in eine Handelsvereinbarung einzutreten, wenn die Fristen des Fast-Track-Verfahrens zur Verabschiedung des GATT-Abkommens durch den Gesetzgeber in den USA eingehalten werden sollen. Das Mandat des Kongresses, auf der Grundlage von Fast Track zu verhandeln, das heißt die Verpflichtung, das vorgelegte Verhandlungsergebnis in seiner Gesamtheit zur Abstimmung zu stellen, so daß nur Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Änderungen möglich sind, läuft am 31. Mai 1993 aus. Die GATT-Verhandlungen müssen damit bereits Ende dieses Jahres in die entscheidende Phase eintreten. Neben der Agrarfrage werden insbesondere noch ungelöste Probleme in den Bereichen Dienstleistung und Marktzugang im Mittelpunkt stehen.

Die IT-Hersteller in Europa sowie deren europäischer Dachverband Eurobit haben die Europäische Gemeinschaft in der laufenden GATT-Runde aufgefordert, den wettbewerbsverzerrenden Hochzoll von 14 Prozent zu beseitigen, den die EG auf elektronische Bauelemente erhebt. Während die USA, Kanada und Japan die Zölle für Chips bereits vorfahren völlig abgeschafft haben, stellt der von der EG seit über einem Jahrzehnt geforderte Zollsatz einen gravierenden Wettbewerbsnachteil für die europäischen Chipsnutzer gegenüber der internationalen Konkurrenz dar. Ebenso sind zur Herstellung der Chancengleichheit für die im harten weltweiten Wettbewerb stehende europäische Computerindustrie

- alle Zölle zu beseitigen, die zur Zeit noch für büro- und datentechnische Produkte und Teile erhoben werden;

- Mengenbeschränkungen und staatliche Intervention in die Marktpreise aufzuheben;

- jegliche Praktiken wie "Dual pricing", Zugangsbeschränkungen für "Primary products" sowie ausgleichende Maßnahmen, sogenannte "Countervailing measures", zu unterlassen;

- für eine Verbesserung der GATT-Regeln bei öffentlichen Beschaffungen, Standards und Antidumping einzutreten und

- die Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels durch ein GATT-Abkommen einzuleiten und die vielfältigen Handelshemmnisse in diesem Bereich abzubauen.

Mehr als jede andere ist die informationstechnische Industrie direkt mit dem Dienstleistungshandel verknüpft. Sie hat in den letzten beiden Dekaden entscheidend zu dessen Wachstum beigetragen und erhält von dort ihrerseits wichtige Wachstumsimpulse. So stiegen die Exporte gehandelter Dienstleistungen im Zeitraum von 1976 bis 1989 (neuere Zahlen sind wegen der deutschen Einheit nicht verfügbar) von 38 Milliarden auf 87 Milliarden Mark. Deutschland ist damit nach den USA, Frankreich und Großbritannien der viertgrößte Dienstleistungsexporteur. Ausschließlich in diesem Bereich stieg die Zahl der Erwerbstätigen - im gleichen Zeitraum - von 8,4 auf 10,1 Millionen. Die Bruttowertschöpfung wuchs von 97 Prozent insgesamt, überdurchschnittlich auf 131 Prozent. Nur wenn die GATT-Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, können die vorhandenen Wachstumspotentiale optimal genutzt werden.

Eine Vielzahl der Forderungen der deutschen und europäischen informationstechnischen Industrie, die Eurobit bereits zu Beginn der Uruguay-Runde in einem Memorandum formuliert und laufend präzisiert hat, sind mit Ausnahme der geforderten Abschaffung der Zölle in den bisher erreichten Verhandlungsergebnissen weitgehend berücksichtigt. Diese können, in Anbetracht der Vielschichtigkeit der Interessen der Beteiligten, insgesamt als zufriedenstellend bewertet werden. Besonders hervorzuheben ist der für die informationstechnische Industrie eminent wichtige Bereich des Schutzes geistiger Eigentumsrechte.

Der Entwurf eines Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte ist als eigenständige multilaterale Vereinbarung unter dem Dach der geplanten "Multilateral Trade Organisation" (MTO) vorgesehen. Es gewährleistet die Anwendung der bewährten Grundregeln des GATT (Inländerbehandlung, Meistbegünstigung, Transparenz) und der internationalen Übereinkünfte zum Schutz geistigen Eigentums. Festgeschrieben sind die grundlegenden materiellrechtlichen Mindeststandards für die wichtigsten Bereiche geistiger Eigentumsrechte. Computerprogramme sind als literarische Werke nach der Berner Übereinkunft zu schützen, ebenfalls Marken, geographische Herkunftsangaben, Patente, Geschmacksmuster, Halbleiter-Topographien sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Erstmals im internationalen Schutzsystem sind detaillierte Vorschriften über die Durchsetzung der Schutzrechte in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren vorgesehen, so daß das von der Industrie geforderte Instrumentarium zur weltweiten Bekämpfung der Produktpiraterie nunmehr erreichbar ist. Darüber hinaus enthält der Abkommensentwurf effiziente Streitschlichtungsregeln. Im Rahmen der MTO besteht außerdem ein Schutz gegen einsichtige Handelssanktionen, so daß eine weitere empfindliche Lücke im internationalen Schutzsystem geschlossen wird.

Mit Ungeduld und ohne Verständnis für ein weiteres Verhandlungspoker erwartet die informationstechnische Industrie die sofortige Wiederaufnahme der Uruguay-Verhandlungen. Abgesehen von der Gefahr des Scheiterns des GATT mit der Folge von zunehmendem Protektionismus und Bilateralismus müßten sonst Problemlösungen in den für unsere Industrie überlebenswichtigen Bereichen nach mehr als sechs Jahren Verhandlungsdauer in letzter Minute mit heißer Nadel gestrickt werden. Die gesamte europäische Industrie muß daher weiterhin darauf drängen, daß die GATT-Unterhändler der EG die Prioritäten richtig setzen, damit die Verhandlungen jetzt zügig abgeschlossen werden können.