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Eichel muss UMTS-Gebühren nicht teilen

28.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) darf die Milliardeneinnahmen aus der Versteigerung der deutschen UMTS-Lizenzen zur Gänze behalten (er hat sie ohnehin bereits zur Schuldentilgung ausgegeben). Das Bundesverfassungsgericht wies heute eine Klage der unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen ab. Für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen gebe es keine Grundlage. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Jutta Limbach begründete seine Entscheidung damit, dass laut Grundgesetz der Bund für die Telekommunikation und damit auch für die Vergabe der UMTS-Lizenzen zuständig sei. Für die Verteilung nichtsteuerlicher Einnahmen (hierzu zählt das Gericht die Erträge aus der UMTS-Auktion) treffe die Verfassung keine eigene Regelung.

Während das Bundesfinanzministerium das Urteil begrüßte und seine bisherige Meinung bestätigt sieht, wollen die leer ausgegangenen Länder zumindest für die Zukunft eine Reform der Finanzverteilung nun auf dem politischen Weg erreichen. (tc)