EG-Mittel für Software

20.03.1981

BRÜSSEL (VWD) - Für Software und Anwendungsprojekte will die EG-Kommission weitere Finanzmittel bereitstellen. Anträge auf Zuschüsse für Durchführbarkeitsstudien müssen bis zum 1. Juni 1981 bei der EG-Kommission gestellt werden.

Die finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen oder Zuschüssen kann bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten erreichen, deckt aber in Einzelfällen auch die gesamten Kosten, wenn diese 100 000 ECU (ein ECU = 2,50 Mark) nicht überschreiten. Diese Ausschreibung ist für Projekte bestimmt, an denen mindestens zwei Anwender oder Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten und ist im EG-Amtsblatt Nr. C 48 vom 7. März veröffentlicht.