Eigenständige Bestimmung des Prüflabors in EG-Ländern

EG-Ministerrat konkretisiert Endgeräte-Zulassungsverfahren

10.08.1990

BRÜSSEL (CW) - Im Anschluß an das Treffen der EG-Telecom-Minister in Luxemburg hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften nun erneut Stellung zur Marktöffnung für Fernmelde-Endgeräte bezogen beziehungsweise ist auf einzelne Punkte der entsprechenden Richtlinien detailliert eingegangen.

Wie bereits berichtet, sollen die bisher gültigen nationalen Zulassungsverfahren durch ein EG-weit gültiges Verfahren ersetzt werden Der Genehmigungspflicht unterliegen künftig Endgeräte die nach Konstruktion und Beschaffenheit für den Anschluß an das öffentliche Telefonnetz bestimmt sind. Gleichermaßen behandelt werden auf Rundfunkfrequenzen zugeschnittene Systeme. Nicht für den Anschluß an öffentliche Telecom-Netze oder die Ankoppelung an private Kommunikations-Verbundsysteme vorgesehene Endgeräte, wie etwa PCs in Banken und Versicherungen, unterliegen dem Zulassungsverfahren nicht. Der Hersteller muß allerdings eine Erklärung über Verwendungszweck und Herstellungsmerkmale hinterlegen.

Für zugelassene Anlagen gilt ein uneingeschränktes Anschlußrecht an öffentliche Netze. Die technischen Prüfungen nehmen ausgesuchte unabhängige Laboratorien vor, über die eine auf EG-Ebene erstellte Liste Auskunft gibt. Die Konformitätsbescheinigungen haben dann in sämtlichen Mitgliedsstaaten Gültigkeit

Beim Testverfahren kann der Produzent zwischen dem EG-Verfahren zur Typenüberprüfung und der EG-Konformitätserklärung wählen. Er hat ferner das Recht, das für die Prüfung zuständige Labor selbst zu bestimmen oder das Testverfahren von einem Zentrum aus dem eigenen Unternehmen durchführen zu lassen, solange dies den vorgegebenen EG-Kriterien entspricht Außerdem müssen sich die Mitgliedsländer verpflichten, nichtzugelassene Endgeräte vom Netz abzukoppeln.

Im Hinblick auf die Open Network Provision (ONP) hat der Ministerrat jetzt im EG-Amtsblatt die Richtlinie zur Verwirklichung von Telekommunikations-Diensten durch einen offenen Netzzugang veröffentlicht. Dieses Regelwerk ermöglicht Privatunternehmen, bei bestimmten Dienstleistungen im Telefonnetz mit den öffentlichen Anbietern zu konkurrieren. Ebenfalls im EG-Amtsblatt publiziert wurde die Richtlinie der Kommission über den Wettbewerb für Telekommunikations-Dienste, die unabhängigen Anbietern das Recht einräumt, in öffentlichen Netzen neue Dienste zu offerieren.