Jetzt muß das Europa-Parlament entscheiden

EG-Kommission legt Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz vor

04.12.1992

MÜNCHEN (CW) - Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat eine überarbeitete Fassung ihrer Datenschutz-Richtlinie zur abschließenden Diskussion und Verabschiedung in den zuständigen Gremien und im Europa. Parlament vorgelegt.

Ihren ersten Entwurf aus dem Jahr 1990 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft gründlich überarbeiten müssen. Zu mehr als 100 Punkten wurden Veränderungsvorschläge aus dem Europa-Parlament, von außerparlamentarischen Interessensgruppen und nationalen Regierungen aufgenommen. Noch vor Weihnachten dieses Jahres soll im Parlament die erste Lesung des Entwurfs stattfinden. Die endgültige Verabschiedung könnte dann im Frühjahr 1993 folgen.

Wichtigste Intention des Entwurfs ist es, die verschiedenen nationalen Datenschutz-Gesetzgebungen in Europa einander anzugleichen. Dabei hat sich die Kommission nicht auf einen Minimalkonsens geeinigt, sondern möglichst weitgehende Standards festzuschreiben versucht. Der Vorschlag betrifft die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von allen Daten, die über die private Anwendung hinausgehen.

Eine Vereinheitlichung der Datenschutz-Gesetzgebungen in Europa würde - so sieht es der Entwurf vor - einerseits den grenzüberschreitenden Datenverkehr innerhalb Europas von Restriktionen durch unterschiedliche nationale Vorschriften weitgehend befreien. Andererseits sieht die Kommissionsvorlage vor, daß der Transfer persönlicher Daten in außereuropäische Länder, die keinen adäquaten Datenschutz bieten, die Zustimmung der betroffenenen Personen verlangte. Zu diesem Verfahren sind in besonderen Fällen Ausnahmen vorgesehen, wenn Datenschutzbedingungen in anderer Weise garantiert sind.