Elektronischer Datenaustausch soll Betrügern das Handwerk legen

EDI: US-Zoll will Papierflut stoppen

28.07.1989

WASHINGTON (IDG) - Die amerikanische Zollbehörde will zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Mit der Einführung des Electronic-Data-Interchange (EDI) auf Basis des ISO-Standards Edifact soll zum einen der Papierberg abgetragen und zum anderen der Wirtschaftskriminalität zu Leibe gerückt werden.

Im Zuge einer später weltweit geplanten Abwicklung der Zollmodalitäten mit EDI, wird die US-Zollbehörde zunächst mit dem norwegischen Direktorium für Zoll einen EDI-Versuch starten, nachdem bereits seit Herbst 1988 ein Test mit drei multinationalen Unternehmen läuft. Ab wann das Procedere zwischen den Administrationen über den EDI-Link gefahren wird, ist derzeit noch unklar.

Für Dale Snell, EDI-Verantwortlicher des "US Custom Service", stehen jedoch heute schon die Vorteile fest, die der Behördenverkehr über EDI bringen wird. Wichtigstes Plus der Umstellung wird nach Ansicht des Experten das Eindämmen der Papierflut sein. Allein im vergangenen Jahr sind laut Snell knapp neun Millionen Import-Deklarationen auf den Schreibtischen der Zollverwaltung, gelandet, jede mit einem durchschnittlichen Umfang von 16 bis 20 Seiten. Diesen Papierberg will die Institution nun mit Hilfe von EDI sukzessive abtragen.

Immerhin sei es der Verwaltung gelungen, bei EDI-Transaktionen mit anderen Behörden und multinationalen Unternehmen die Papierflut um 76 Prozent einzudämmen. Nachteil sei jedoch, so Snell, daß der EDI-Transfer nicht auf der Basis von Edifact und nur in kleinem Rahmen stattgefunden habe. Die Behörde wolle deshalb die selbstgestrickte Syntax auf die der ISO-Norm Edifact umstellen und dem Aufruf der internationalen Zollorganisation "Custom Cooperation Council", Edifact voranzutreiben, Folge leisten. Die 104 Zollbehörden umfassende Organisation hatte vor Monatsfrist alle Mitglieder aufgefordert, EDI einzuführen und mit der Edifact-Syntax zu betreiben.

Als zweiten wesentlichen Vorteil des EDI erwartet Snell den Rückgang der Betrugsdelikte bei Zollerklärungen. Grund: Die elektronische Übermittlung der Frachtscheine wird der US-Behörde künftig den Vergleich mit der tatsächlich in die Vereinigten Staaten importierten Ware ermöglichen. Bisher konnten Exporteure Zollgebühren und Einfuhrbestimmungen umgehen, indem die gelieferte Ware in den Zollformularen als anderes Frachtgut deklariert wurde. Durch den Rückgang des Papierkrieges werde sich der US-Zoll, so Snell, künftig mehr auf die Importware konzentrieren können und damit den internationalen Import- und Export-Bestimmungen wieder mehr Geltung verschaffen.