Gesetzesinitiative soll Lücken schließen

ECSA unterbreitet Europa-Rat Vorschlag für europäisches Software-Schutz-Gesetz

17.11.1989

BRÜSSEL (IDG) - Die europäische Computer Service Association (ECSA) hat kürzlich einen Gesetzesvorschlag zum Schutz von Software gemacht. Der Entwurf soll dem Europa. Rat im nächsten Jahr unterbreitet werden.

"Zur Zeit sind viele Lobbyisten dabei, Überzeugungsarbeit zu leisten," berichet John J. Borking, Direktor der niederländischen ECSA-Filiale "Cosso" und Vorsitzender der ESCA-Rechtsabteilung. Die Diskussion dreht sich laut Borking im Moment darum, ob Interfaces durch das Urheberschutzgesetz abgedeckt werden und, welche Regelungen beim Reverseengineering Anwendung finden sollen.

Im Gegensatz zu Europa sei der Softwareschutz in den USA und in Japan sehr viel weiter entwickelt. Die Softwarehersteller verlören heute noch sehr viel Geld, weil es in einigen Ländern immer noch keine Gesetze gebe, die nicht autorisiertes Kopieren von Software unter Strafe stellen, betont Borking. Der Holländer betrachtet die Einführung des Gesetzes als extrem Wichtig: "Die finanzielle Gesundheit einer ganzen Industrie steht auf dem Spiel."

Nach Verabschiedung durch den Europa-Rat im Jahr 1992 haben die zwölf Mitgliedsländer 18 Monate Zeit, das Gesetz in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren.