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eBook-Prozess: Gelten US-Gesetze für das Internet?

05.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im eBook-Prozess bezweifeln die Anwälte des russischen Softwareherstellers Elcomsoft nun, dass die US-Justiz überhaupt zuständig ist. Die Firma ist angeklagt, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen zu haben. Die Verbreitung des Programms "Advanced eBook Processor" über das Internet soll demnach gegen Urheberrechte von verstoßen haben.

Elcomsoft zufolge könne der Fall gar nicht in den USA verhandelt werden, da die Firma ihren Sitz in Russland hat. Es sei üblich, dass, Internet-Anbieter nach den Gesetzen des Staates behandelt werden, in denen ihre Server beheimatet sind. Das russische Urheberrecht verbiete es jedoch nicht, eBooks zu kopieren und Software dafür zur Verfügung zu stellen.

Im Juli 2001 war der Elcomsoft-Programmierer Dmitri Sklyarov auf der Hackerkonferenz "Defcon" in Las Vegas festgenommen worden, als er das Programm, mit dem sich Dateien im von Adobe entwickelten eBook-Format kopieren lassen, der Öffentlichkeit präsentieren wollte. Nachdem es deswegen zahlreiche Boykottaufrufe und Proteste gegen Adobe gab, hat der Hersteller seine Anklage gegen Sklyarov zurückgezogen. Im Dezember kam der Russe unter der Bedingung frei, als Zeuge gegen seinen Arbeitgeber auszusagen (Computerwoche online berichtete). (lex)