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Ebay wird zum Artenschützer

30.05.2006
Für die Versteigerung von Elfenbein und Jaguarfell ist eine Vermarktungsgenehmigung nötig.

Das Online-Auktionshaus Ebay hat zum Artenschutz strenge Regeln für den Handel mit Elfenbein eingeführt. Er wird nur noch zugelassen, wenn mit dem Angebot eine Vermarktungsgenehmigung abgebildet ist. Bei anderen Produkten aus geschützten Tier- und Pflanzenarten werden Kaufinteressenten auf artenschutzrechtliche Bestimmungen aufmerksam gemacht. Das teilte das Bundesamt für Naturschutz am Montag in Bonn mit. Ebay reagiere damit auf Vorwürfe, der anonyme Internet-Handel biete ein Schlupfloch für den illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Elfenbein werde sehr häufig über das Internet angeboten. "Viele erben Elfenbein und wissen nichts damit anzufangen", sagte Artenschützer Dietrich Jelden vom Bundesamt. Angeboten werde viel Legales, aber auch viel Illegales. Der anonyme Internethandel erschwere den Behörden, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu kontrollieren. Mit der neuen Regelung soll nach Angaben des Bundesamtes dem kriminellen Handel ein Riegel vorgeschoben werden.

Für den Verkauf von Elfenbein und Elfenbeingegenständen, aber auch für den Handel mit Produkten anderer vom Aussterben bedrohter Arten, beispielsweise Ozelotmäntel, Präparate von Greifvögeln und Eulen, Felle von Braunbär, Leopard oder Jaguar, ist eine Vermarktungsgenehmigung erforderlich. Die kann bei den Naturschutzbehörden der Länder oder beim Bundesamt für Naturschutz beantragt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Antiquitäten.

Durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind rund 5.000 bedrohte Tier- und 28.000 Pflanzenarten geschützt. Ebay hatte in Zusammenarbeit mit den Artenschutzbehörden des Bundes und der Länder verstärkt die Auktionsangebote nach unzulässigen Angeboten geschützter Tiere und Pflanzen kontrolliert. (dpa/ajf)