Web

E-Government greift auch bei der Zulassung für Tierarzneimittel

08.08.2007
Im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit soll die elektronische Akte die Papierflut eindämmen.

Ein neues E-Government-Projekt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestartet. Das Zulassungsverfahren für Tierarzneimittel sowie parallele und nachfolgende Prozesse soll künftig elektronisch ablaufen.

Den Auftrag für die Implementierung des erforderlichen IT-Systems haben die BGS Beratungsgesellschaft Software Systemplanung AG mit Hauptsitz in Mainz sowie die Mach AG, Lübeck, erhalten. Eine zentrale Komponente des Systems ist die Software "Mach InformationManager", die für die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung zuständig sein wird. BGS verantwortet die Integration in das vorhandene Systemumfeld und übernimmt die Projektleitung.

Vorbild aus dem Bereich Pflanzenschutzmittel

Das Projekt kann sich an dem bereits realisierten Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel im BVL orientieren. Dieser Prozess wurde im Rahmen der "Bund-Online-2005"-Initiative von der papiergebundenen auf die elektronische Bearbeitung umgestellt – ebenfalls unter Mithilfe von BGS und Mach.

Das BVL erhofft sich vom elektronischen Antragsverfahren für Tierarzneimittel ähnliche Vorteile, wie sie dort bereits erzielt wurden: Ziel der Vorhabens ist es unter anderem, Liege- und Laufzeiten zu verringern sowie die Kommunikationswege einfacher zu gestalten und zu beschleunigen. Kurz: Der administrative Aufwand des Gesamtverfahrens soll sinken.

Antrag stellen und bearbeiten – alles online

Aus diesem Grund ist geplant, alle zur Zulassung und Überwachung von Tierarzneimitteln erforderlichen Geschäftsprozesse online ablaufen zu lassen. Das bedeutet beispielsweise: Die Anträge werden künftig im BVL-Portal elektronisch gestellt – einschließlich elektronischer Signatur und E-Payment für die anfallenden Gebühren. Ein elektronisches Dossier löst das Papierdossier ab. Anschließend werden die Anträge vom BVL online bearbeitet und in einer elektronischen Akte geführt. Dasselbe gilt für die Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten wie Antragstellern und Einvernehmensbehörde.

Damit sich das Antragsformular elektronisch einreichen und bearbeiten lässt, kommt das im Bund-Online-Rahmen entwickelte Formular-Management-System (FMS) zum Einsatz. Um die hohen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, wird das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Bund-Online-Basiskomponente "Virtuelle Poststelle"genutzt.

Ein eigenes Portal für das Zulassungsverfahren

Das Verfahren soll ein eigenes Portal erhalten, das in den Internetauftritt des BVL eingebettet wird und den zentralen Übergabepunkt für alle Dokumente bilden soll. Grundsätzlich ist vorgesehen, alle Dokumente elektronisch über das Portal – in Verbindung mit der Virtuellen Poststelle – zu transferieren. Das gilt für eingehende wir für abgehende Sendungen.

Die Dokumentation erhält das BVL – wegen der umfangreichen Datenmengen – allerdings nicht über das Netz, sondern auf CD-ROM. Eingehende Papierdokumente werden gescannt. (qua)