E-bug hilft bei Gewährleistung

22.05.2006
Von Dorothea Friedrich
Der Onlinehändler E-bug hat angekündigt, im Mai und Juni den Support in der Gewährleistungszeit auch bei solchen Waren zu übernehmen, die Verbraucher bei nicht mehr existierenden deutschen Online-Shops gekauft haben.

Damit will E-bug auf die nach seiner Beobachtung mit jedem Sommeranfang wiederkehrende Insolvenzwelle im IT- Handel reagieren. Nach Gesprächen mit Vorlieferanten und Herstellern stellt der Online-Händler demnach sicher, dass Waren bei einem Händlerausfall über E-bug im Servicefall korrekt und zügig an den Hersteller weitergeleitet werden. Verbraucher, die Computer- und Elektronikartikel bei einem Wettbewerber gekauft haben, können diese für Gewährleistungsabwicklung nach vorheriger Absprache an E-bug senden. Zur Bearbeitung werden neben dem Artikel der Kaufbeleg, die Seriennummer und gegebenenfalls der Name des Händlers, bei dem die Ware erworben wurde, benötigt.