Datenweitergabe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

DVD kritisiert Assekuranz-Usancen

02.03.1979

Bonn (ee)- Wer einen Vertrag über eine private Kranken- oder Lebensversicherung abschließen will, muß zahllose Angaben, insbesondere selbst, sondern auch über Eltern und Geschwister bekanntgeben. Mit seiner Unterschrift gibt er aber auch die Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten an andere Versicherer, deren Gemeinschaftseinrichtungen sowie Rückversicherer.

Seit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muß, wer personenbezogene Daten verarbeitet, die Einwilligung des Betroffenen in schriftlicher Form einholen, wenn nicht eine, Rechtsvorschrift kann auch das Datenschutzgesetz sein.

Nun werden dem Verbraucher seit kurzem, unter dem Deckmantel des BDSG, von vielen Unternehmen "Einwilligungserklärungen" in den Verträgen vorgesetzt, oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sogenannte "Datenschutz-Klauseln".

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V., Bonn beobachtet dabei immer häufiger, daß solche "Datenschutz-Klauseln" dazu mißbraucht werden, die im Bundesdatenschutzgesetz verbrieften Rechte des Bürgers zu umgehen. Vielfach handelt es sich nicht um "Datenfreigabe-Klauseln".

Derartige Klauseln zur Einwilligung der Datenweitergabe sind für den Betroffenen in ihren Wirkungen oft nicht durchschaubar und können keine freie Willensentscheidung herbeiführen.

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat zwar derartige Klauseln genehmigt, was jedoch nicht zur Folge hat, daß diese erzwungenen Einwilligungserklärungen stets auch rechtlich zulässig sind.

Verweigert ein Verbraucher seine Einwilligung gegenüber solchen "Datenschutz-Klauseln", und wird ihm der Vertragsabschluß dann sogar abgelehnt, so hat er nur die Möglichkeit, sich in einem gerichtlichen Verfahren gegen das Erzwingen dieser datenschutzwidrigen "Einwilligung" zu wehren.

Hierzu geben die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e V., 5300 Bonn, Rochusstraße 180, und ihre Außenstellen, soweit es in ihren Möglichkeiten steht, Hilfe und Unterstützung.