DV-Verträge aus der Praxis für die Praxis

16.03.1979

Was bringen die BVB?

Die BVB werden von den Anwendern ziemlich einheitlich beurteilt. Im Vordergrund stehen kritische Aussagen zur formalen Seite, die sich unter dem Stichwort "perfektionistisch" zusammenfassen lassen:

- Zu viele Fragen geregelt

- Zu viele Sonderfälle geregelt

- Schwer verständlich

- Gewisse Widersprüche

- Hintergrundwissen ist für das Verständnis wichtig.

Das ist damit zu erklären,

- daß die BVB wirklich alles regeln sollen,

- daß die Formulierungen das Ergebnis langwieriger Diskussionen zwischen Herstellervertretern und öffentlicher Hand sind. Jedes Wort ist einmal aus bestimmten Gründen so gewählt worden, insb. um zu Kompromissen zu gelangen. Wer da etwas am Wortlaut oder sogar am formalen System geändert hätte, hätte auch etwas am Inhalt geändert. Das haben Erfahrungen mit Redaktionskonferenzen bei den BVB bestätigt.

Positiv wird auf formaler Seite angesehen, daß die BVB ziemlich einheitlich abgefaßt sind: Kennt man einen Typ, kennt man alle anderen ungefähr auch. Positiv, aber verbesserungsfähig werden auch die Musterleistungsbeschreibungen eingestuft.

Inhaltlich sind die Anwender weitgehend mit den BVB zufrieden. Manchmal stört, daß sie z.T. auf Großanlagen aus der Zeit von 1970-72 ausgerichtet sind. Ein Anwender hat sein Verhältnis zu den BVB stellvertretend für viele folgendermaßen zusammengefaßt: Man gewinnt allmählich Sympathie. Ich persönlich habe diese Sympathie erst gewonnen, als ich nicht mehr so eng mit den BVB zu tun hatte. Wenn man Streitigkeiten auf der Grundlage von AGB der Hersteller austragen muß, weiß man die BVB zu würdigen.

Durchsetzbarkeit der BVB

Die öffentliche Hand kann die BVB heute fast uneingeschränkt durchsetzen. Die Hersteller sind zunächst sehr vorsichtig an die BVB herangegangen. Jeder mußte sich erst einmal durch die Vertragsbedingungen durcharbeiten und die Konsequenzen für den eigenen Vertrieb abschätzen. Manche Hersteller haben die Risiken sehr hoch eingeschätzt und Zuschläge zu ihren Listenpreisen verlangt. Die Fa. IBM hat ihre Zuschläge inzwischen wieder gesenkt: Die Risiken werden nicht mehr so hoch eingeschätzt.

Heute gibt es Hersteller, die mit den BVB sogar ganz zufrieden sind:

- Sie sehen keinen großen Unterschied zwischen den BVB und ihren AGB (plus kulanter Geschäftspolitik), die sie ebenfalls für ausgewogen halten.

- Sie sehen, daß ihre Risiken zu den BVB eindeutig begrenzt werden. Und sie können sich darauf auch verlassen, weil die BVB AGB der anderen Marktseite sind. Bei eigenen AGB müßten sie befürchten, daß Unklarheiten zu ihren Ungunsten ausgelegt werden (° 5 AGB-Gesetz).

- Sie können Wünsche der Kunden nach möglichst günstigen Vertragsbedingungen besser abwehren: Mehr als die BVB vorsehen, soll nach den Zielsetzungen der BVB kein Anwender der öffentlichen Hand verlangen. Privaten Anwendern kann entgegengehalten werden, daß auch die öffentliche Hand nicht mehr verlange. Im halbstaatlichen Bereich wird die Anwendung der BVB verlangt und durchgesetzt. In der Privatwirtschaft ist das erst ganz langsam der Fall, nimmt aber erkennbar zu.

- Bei Beschaffungen von Großsystemen kommt es nicht so sehr auf die Vertragsbedingungen an wie auf die geschäftlichen Beziehungen.

- Bei kleineren Systemen wehren die AN die BVB möglichst ab. Denn soweit der AN mehr als Standard liefern muß, belasten mit abnehmender Systemgröße die Pflichten die die BVB enthalten, den AN zunehmend.

Große Anwender picken sich lieber einige Rosinen aus den BVB heraus oder berufen sich auf die BVB, um einzelne Regelungen in den AGB der Hersteller zu verbessern. Die meisten privaten Anwender kennen die BVB nicht. Von denen, die sie kennen, lassen sich viele durch den komplizierten Eindruck, den die BVB auf sie machen. davon abschrecken, sich näher mit ihnen zu beschäftigen. Das mußte auch die Computerwoche in einer Umfrage feststellen (CW vom 1. Dezember 1978 S. 5: "Das Thema ,DV-Verträge' wird verdrängt"). Manche Anwender und Berater versuchen, wenigstens die wichtigsten Punkte der BVB durchzusetzen, nämlich daß der Kunde ein System aus Hardware, Software und Beratung bestellt, bei Bedarf mit festem Liefertermin, abgesichert durch Vertragsstrafe, und daß das System nach Lieferung erst einmal einer gründlichen Funktionsprüfung unterzogen wird.

Verbesserte BVB?

Eine verbesserte Fassung der BVB könnte Abhilfe schaffen: diejenige Fassung, die sich ergeben hätte, wenn die BVB nach Abschluß der Verhandlungen mit den Herstellern einer großen Redaktionskonferenz unterzogen worden wären, wobei diese sich bemüht hätte, inhaltlich möglichst wenig zu ändern. (Man vergesse die schlechten Erfahrungen mit Redaktionskonferenzen, die von vornherein überfordert worden wären.) Das hätte bedeutet:

- sprachliche Unklarheiten und Widersprüche wären beseitigt worden.

- Einige Regelungen, die in der Praxis als perfektionistisch, aber als überflüssig bezeichnet werden, wären gestrichen worden.

- Unnötige Differenzierungen wären vermieden worden: Die BVB sprechen manchmal von Mietsache als der Gesamtheit von Hardware und Software, manchmal von Hardware und Software getrennt, ohne aber daran Unterschiede zu knüpfen. Das war ursprünglich geplant, ist aber fallengelassen worden. Es wäre also einheitlich von Mietsache zu sprechen. Ebenso unterscheiden die BVB verschiedene Arten von Software (Grundsoftware, systemnahe und anwendungsbezogene Software). Auch hier könnte einheitlich von Software gesprochen werden.

Ich bezweifle (leider), daß solchermaßen überarbeitete, aber nicht autorisierte BVB hilfreich wären: Die AN mußten sich neben ihren eigenen AGB nicht nur mit den offiziellen, sondern auch noch mit einer leicht geänderten Fassung der BVB beschäftigen. Die Anwender hätten immer noch sehr umfangreiche Muster (statt 30 Schreibmaschinenseiten etwa 20) Dann scheint es sinnvoller, die BVB radikal zu kürzen. Die AN müssen sich zwar auch mit einem weiteren Papier beschäftigen; die Muster sind aber kurz. Die Anwender haben die Substanz der BVB plus einer Checkliste für die LB.