DV-Tarife sind Einzelfälle

31.10.1975

Doch die Nachforschungen bei anderen Gewerkschaften erwiesen sich als fruchtlos. Mangels DV-Berufsbilder so Günter Fuchs von der Tarifabteilung des DGB in Düsseldorf, gäbe es seines Wissens leider auch keinerlei spezielle, tarifrechtliche Regelungen für DV-Beschäftigte. "Einzelfälle, etwa bei Haustarifen (individuelle, aber sehr seltene Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und einzelnen Betrieben) sind möglich, uns aber nicht bekannt."

Der Vorstoß der IG Druck und Papier ist ein Einzelfall - aber er könnte Schule machen. "Dürfen in Zukunft vielleicht nur noch bilanzsichere Buchhalter MDT-Anlagen bedienen?", wundert sich Klaus G. Nimbs, Betriebsratsvorsitzender bei Sperry-Univac und Vorsitzender der im letzten Mai gegründeten Interessengemeinschaft IG EDV.

Seine IG EDV, die inzwischen auf über 500 Mitglieder angewachsen sein soll, möchte nicht unbedingt selbst tariffähige DV-Gewerkschaft werden, sondern eher in Zusammenarbeit mit den bestehenden Gewerkschaften die Interessen von DV-Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen vertreten.