Die Zukunft des Datensammelns

Drohnen im Unternehmenseinsatz

11.08.2015
Von Tam Harbert und
Dietmar Müller ist freier Journalist in München.
Unternehmen setzen immer häufiger Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) ein, um neue und bessere Daten zu erhalten. Aber der Markt für solche Drohnen formiert sich erst. Außerdem gilt es viele Implikationen zu bedenken: rechtlicher wie technischer Art.

Gerüchteweise wird unsere Welt bald voller Drohnen sein, die Brücken untersuchen, Pipelines inspizieren, unzugänglicher Gebiete für die Wissenschaft erforschen sowie Wasser-, Sturm- und Brandschäden begutachten. Bevor sich Unternehmen aber auf das fliegende Abenteuer einlassen, gilt es einige Dinge zu erledigen. Noch ist der Einsatz von kommerziellen Drohnen nicht abschließend geklärt.

In den USA ist die Gesetzeslage noch weitgehend offen. Für Deutschland haben die Kölner Rechtsanwälte Wilde, Beuger und Solmecke die vielfältigen rechtlichen Aspekte eingehend beleuchtet. Hierzulande steht zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht von durch Drohnen beobachteten Personen sehr im Mittelpunkt, aber auch triviale Angelegenheiten wie die Haftpflicht sind längst geregelt. Unabhängig von der rechtlichen Lage müssen Unternehmen ein Modell finden, um Drohnen gewinnbringend anzuwenden.

Aktuell wird der Markt für die sogenannten Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) von militärischen Projekten dominiert. Nach einem Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) soll er weltweit von aktuell 4,9 Milliarden Dollar bis 2019 auf 11,5 Milliarden Dollar oder sogar 16 Milliarden Dollar jährlich anwachsen. Der Markt für nichtmilitärische Drohnen wird von aktuell ungefähr 652 Millionen Dollar auf 8,4 Milliarden Dollar ansteigen, so ABI Research. Deren Practice Director Dan Kara geht sogar davon aus, dass der zivile Drohnenabsatz viel stärker wachsen wird als der militärische.

Wenn der Markt den Prognosen von ABI folgt, sollten sich Firmen schnellstmöglich auf den Einsatz von Drohnen vorbereiten - und auf die vielen Daten, die diese sammeln. Der Einsatz hängt natürlich von künftigen rechtlichen Regulierungen und dem Aussehen von Drohnen in wenigen Jahren ab. Unabhängig davon kann sich die IT gar nicht früh genug auf den Umgang mit den so gewonnenen Big Data-Bergen vorbereiten.

Von Hobby-Drohnen zu Profigeräten

Der Markt für Drohnen zieht Mitspieler aller Art an: Billiganbieter, die bislang Fluggeräte für wenige Hundert Dollar vertrieben haben, orientieren sich nach oben, berichtet Kara. So produziert DJI beispielsweise bereits Drohnen für Kameraleute und Filmemacher, die Spielzeugmanufaktur Horizon Hobby gründete die Tochter Horizon Precision Systems, die sich ausschließlich an Nutzer aus der Wirtschaft wendet.

Von der anderen Seite her nähern sich Verteidigungsexperten dem Markt. So übernahm Lockheed Martin den Drohnenspezialisten Procerus Technologies. Zusätzlich versuchen sich noch ganz andere neue Mitspieler ihren Platz zu sichern, darunter Google, das sich Titan einverleibt hat und eigene Drohnen testet, oder Amazon Prime Air, das den Einsatz von UAVs zur Paketzustellung prüft.

Das sind viele Akteure in einem Markt, dessen Regulierung nach wie vor weitgehend offen ist. In den USA hat die Federal Aviation Administration (FAA) bereits vor geraumer Zeit den Einsatz von Drohnen für Spiel und Spaß frei gegeben, ganz ähnlich wie dies in Deutschland der Fall ist. Erst im Februar hat die Behörde aber einen Entwurf für den kommerziellen Einsatz vorgelegt - mit durchwachsenen Reaktionen.

Amazon jedenfalls darf bereits seit März 2015 seine Paketdrohnen testen - zumindest über ländlichem Gebiet im Bundesstaat Washington, so die FAA. Insgesamt halten die am Einsatz interessierten Firmen die gesetzlichen Vorgaben aber für zu restriktiv. UAVs dürfen in den Staaten beispielsweise nicht höher als 500 Fuß (152,4 Meter) steigen, und das auch nur am Tag und im Sichtfeld des Steuernden. Für die Paketzustellung reicht das natürlich nicht. Insofern erwarten einige Marktbeobachter bis 2017 Korrekturen der FAA. Dann soll ein endgültiges Gesetz zum Drohneneinsatz vorliegen.

Rechtlicher Rahmen ist weit gesteckt

Auch in Deutschland werden bereits UAVs für kommerzielle Zwecke getestet: Seit Ende September vergangenen Jahres transportiert der "DHL Paketkopter 2.0" Medikamente aus der niedersächsischen Hafenstadt Norden zu einer Apotheke auf der Nordseeinsel Juist. Aber auch hier ist - wie oben angerissen - der rechtliche Rahmen noch weit gesteckt, von Bundesland zu Bundesland jedoch jeweils ein anderer. Es gibt sehr viele Sonderregeln, in Berlin etwa darf man innerhalb des S-Bahn-Ringes nicht ohne Erlaubnis fliegen. Und in Hamburg ist generell Flugverbotszone.

Unabhängig von den rechtlichen Unwägbarkeiten gehen bei der FAA immer mehr Anträge auf Zulassung von kommerziellen Drohneneinsätzen ein, bis Ende März waren es dieses Jahr bereits 50. Kara geht davon aus, dass dies ein ziemlich alltägliches Geschäft werden wird, wobei Luftbildaufnahmen für die Werbung (laut dem Chef von Drone Analyst Colin Snow aktuell das wichtigste Einsatzgebiet), für Spielfilme und die Landwirtschaft sowie die Begutachtung von Versicherungsfällen und Großanlagen wohl den Gutteil der Projekte ausmachen werden. Aktuell versucht die FAA der Erledigung der vielen Anträge schneller Herr zu werden.

Und das nicht zuletzt, weil es immer mehr ungenehmigte Drohneneinsätze gibt, so Snow. Er schätzt, dass in den USA 2000 bis 3000 illegale Drohnenprojekte durchgeführt werden, mit einem Marktvolumen von 200 bis 350 Millionen Dollar.