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DOJ veröffentlicht 30.000 Kommentare zu Microsoft

22.02.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das US-Justizministerium wird die rund 30.000 öffentlichen Kommentare, die es im Zusammenhang mit der außergerichtlichen Einigung mit Microsoft erhalten hat, auf einer CD und seiner Website veröffentlichen. Die CDs sollen entgegen ursprünglichen Plänen kostenlos vergeben werden. Mit dieser Aktion kommt das Department of Justice (DOJ) seiner Verpflichtung nach dem "Tunney Act" nach. Dieses Gesetz verlangt im Falle von außergerichtlichen Klagebeilegungen bei Zivilverfahren, dass relevante Kommentare öffentlich zugänglich gemacht werden müssen.

Unabhängig davon hat Richterin Colleen Kollar-Kotelly die Klage einer außenstehenden Lobbying-Gruppe abgewiesen, die behauptete, dass Microsoft und das DOJ ihre Verhandlungen zu der außergerichtlichen Beilegung nicht hinreichend kommuniziert hätten. Damit sei der Tunney Act verletzt worden, begründete das American Antitrust Institute (AAI) sein Gesuch. Sowohl Microsoft als auch die Klägerseite hatten die Richterin, die noch über die außergerichtliche Einigung befinden muss, dazu aufgerufen, die Klage abzulehnen, da sie nicht im Interesse der Öffentlichkeit sei. Dieser Ansicht schloss sich Kollar-Kotelly in ihrer Zurückweisung des Gesuchs an. (ka)