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DOJ bereitet Microsoft-Zerschlagung vor

07.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Kläger im Kartellprozeß gegen Microsoft, das US-Justizministerium (Department of Justice = DOJ) und 19 Bundesstaaten, haben gestern separat beim vorsitzenden Richter Thomas Jackson ihre bisherige Beurteilung der Lage ("Conclusions of Law") abgeliefert. Darin werfen sie der Gates-Company in insgesamt vier - nicht eben neuen - Punkten Verstöße gegen das US-Kartellrecht ("Sherman Act") vor:

Microsoft habe durch sein Monopol Wettbewerber am Einstieg in den Markt der Betriebssysteme für Intel-basierte PCs gehindert;

Microsoft habe in unerlaubter Weise den hauseigenen Browser "Internet Explorer" mit dem Betriebssystem Windows verquickt;

Microsoft habe eine Reihe unrechtmäßiger exklusiver Vertriebsabkommen mit OEMs (Original Equipment Manufacturers), Internet-Service-Providern (ISPs) und Online-Diensten getroffen; und

das Bemühen, dem Konkurrenten Netscape den gleichberechtigten Zugang zum Kunden zu verwehren, sei ein unrechtmäßiger Versuch, das Monopol [aus dem Bereich Desktop-Betriebssysteme] auf den Browser-Markt auszudehnen.

Die Eingaben bilden eine wichtige Grundlage für Richter Jacksons "Conclusions of Law", also das eigentliche Urteil, das für März kommenden Jahres erwartet wird. Vorher ist allerdings noch die Stellungnahme der Gates-Company fällig. Microsoft hat bis zum 17. Januar Zeit, seine Sicht der Dinge darzulegen. Parallel dazu laufen weiterhin die Verhandlungen um eine mögliche außergerichtliche Einigung, die der von Jackson eingesetzte Chikagoer Jurist Richard Posner leitet.