Wachstumsmarkt M-Commerce

DMMV forciert mobile Web-Dienste

16.03.2001
MÜNCHEN (CW) - Der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV) hat mehr Unterstützung für das mobile Internet gefordert. Wenn Deutschland den Anschluss nicht verpassen wolle, bedürfe es vor allem neuer Rechtsgrundlagen für die Bereitstellung von Lokalisierungsdaten.

"Mit der mobilen Kommunikation besitzt Deutschland gegenüber den USA seit langem einen Wettbewerbsvorsprung in einem wichtigen Zukunftsmarkt", so DMMV-Präsident Rainer Wiedmann. Da der neue Wirtschaftszweig Zehntausende neue Arbeitsplätze schaffen könne, dürfe dieser Vorsprung nicht verspielt werden - etwa durch Hemmnisse infolge des Datenschutzgesetzes. "Das mobile Internet ist vielleicht das erste Massenmedium überhaupt, das die Bezeichnung ''interaktiv'' verdient", so Wiedmann.

Dem DMMV, einer Interessenvertretung von eigenen Angaben zufolge rund 1300 deutschen Internet- und Multimedia-Unternehmen, geht es dabei um mehr als nur den interaktiven Online-Zugriff via Handy oder PDA. Eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung profitabler Inhalte und Dienstleistungen seien die "Location Based Services" (LBS). Gemeint sind Dienste, über die sich Funktionen zur Positionsbestimmung eines Handy-Besitzers - etwa mit Hilfe von GPS - und seine Erreichbarkeit über das Mobilfunknetz verknüpfen lassen. Der Anbieter könnte dem Teilnehmer damit abgestimmt auf seinen aktuellen Aufenthaltsort und entsprechend seinen Vorlieben Informationen und Dienstleistungen anbieten. Denkbar wäre beispielsweise ein mobiler "Michelin-Guide" mit Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des nächstgelegenen Restaurants, den Taxiruf vor Ort oder Hinweise auf Einkaufsmöglichkeiten, Hotels oder Postämter.

Um solche Pläne in die Tat umsetzen zu können, müssen jedoch die rechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung der Lokalisierungsdaten geschaffen werden, so der DMMV. Die heute erforderlichen Einwilligungserklärungen zur Freigabe der bei den Netzbetreibern anfallenden Daten an externe Anbieter seien "so lang, dass sie zehn Handy-Fenster benötigen", kritisierte DMMV-Beiratsmitglied Knut Föckler.

Der Gesetzgeber sollte laut DMMV den Einwilligungsgrundsatz des Datenschutzgesetzes vereinfachen und an die Möglichkeiten des mobilen Internet anpassen. Nach dem Richtlinienentwurf der EU-Kommission muss der Nutzer die Möglichkeit haben, die Lokalisierungsfunktion jederzeit auszuschalten. Laut Wiedmann sollte man es dem Verbraucher selbst überlassen, ob er dabei jedesmal seine ausdrückliche Einwilligung zur Lokalisierung erklären muss oder ob er - solange er nicht widerruft - automatisch lokalisiert wird.

Darüber hinaus forderte der DMMV die Telefongesellschaften zu neuen Modellen für die Abrechnung von Dienstleistungen auf. Um mit Services via Handy Geld zu verdienen, müssten Telekommunikations- und Inhalteanbieter die Gesprächskosten unter sich aufteilen. "Nur dann werde dieser Markt richtig wachsen", so Wiedmann.