Divergierende Bewertung des Abkommens mit NCR SAG besiegelt nun auch eine Kooperation mit Hewlett-Packard

30.07.1993

MUENCHEN (qua) - Kooperationen sind derzeit angesagt. Auch die Software AG (SAG), Darmstadt, hat sich auf die Suche nach dem Synergieeffekt gemacht und nicht nur mit NCR (siehe CW Nr. 30 vom 23. Juli 1993, Seite 1), sondern auch mit Hewlett-Packard angebandelt.

Wie die Hewlett-Packard Co. (HP) mit Sitz in Palo Alto, Kalifornien, mitteilte, wird sie gemeinsam mit der Software AG als Loesungsanbieter auftreten. Ziel der Kooperation sei es, Grossunternehmen beim Umstieg auf offene Systeme zu unterstuetzen.

Ganz aehnlich klingt die Absichtserklaerung, die die Augsburger NCR GmbH wenige Tage zuvor veroeffentlicht hatte: "Die Kooperation der beiden Unternehmen zielt besonders auf jene Anwender von Mainframes, die ueber das Rightsizing ihrer IT-Infrastruktur nachdenken." Beide Vertraege enthalten weder Umsatzgarantien noch Ausschliesslichkeitsklauseln.

Dennoch besteht zwischen diesen Kooperationsvereinbarungen, so NCR-Pressechef Lutz Leinert, ein qualitativer Unterschied: Der Vertrag zwischen SAG und NCR bewege sich "auf einem anderen Niveau". Schnell, im uebrigen bestaetigt. Laut Leinert sind die beiden Unternehmen uebereingekommen, auf Projektebene zusammenzuarbeiten und - "wo immer es moeglich ist" - den Partner "ins Boot zu holen". Einklagbar sei diese Uebereinkunft allerdings nicht.

In der Software AG herrscht ohnehin eine andere Sicht der Dinge vor. Der Unterschied zwischen den beiden Kooperationsvertraegen liegt nach der dort vertretenen Auffassung im wesentlichen darin, dass sich die Partnerschaft mit NCR vorwiegend auf europaeischer Basis abspiele, waehrend das Joint-Marketing-Agreement mit HP schwerpunktmaessig den US-Markt betreffe.

Dennoch wird NCR in einer - von der Software AG abgesegmneten - Presseerklaerung als "bevorzugter Lieferant von Computern mit dem Betriebssystem Unix" bezeichnet. Eine Antwort auf die Frage, was diese Formulierung zu bedeuten habe, blieb die SAG-Pressestelle bislang schuldig.