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Digicash beantragt Gläubigerschutz

Digitales Geld reicht eben nicht

05.11.1998
Von Michael Hufelschulte
Digicash beantragt Gläubigerschutz

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Mit Digicash muß sich einer der Pioniere des Electronic Cash unter Gläubigerschutz nach Paragraph elf des US-Konkursgesetzes begeben. Seit Februar hat das Unternehmen bereits die Zahl seiner Mitarbeiter von damals rund 50 auf inzwischen sechs reduziert. Die Firma wurde von David Chaum gegründet, ein Director ist Nicholas Negroponte vom renommierten Media Lab des Massachusetts Institute of Technology (MIT) in Boston. Seinen operativen Betrieb in den Niederlanden hat Digicash im September eingestellt und ist seither auf der Suche nach neuen Investoren oder einem Käufer für seine Software-Technologie. Im Augenblick hat die Firma rund vier Millionen Dollar Schulden, vornehmlich bei ihren ursprünglichen Geldgebern (August Capital, Applied Technology, Gilde Investment). Von den elektronischen Zahlungsmitteln der Konkurrenz unterscheidet sich die Lösung von Digicash vor allem durch

die Möglichkeit, Zahlungen anonym anzuweisen. Die damit zusammenhängenden Patente und Protokolle lassen sich theoretisch auch in anderen Bereichen nutzen, etwa für Online-Wahlen.