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Digitale Unterschrift: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf

17.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf für digitale Unterschriften verabschiedet. Mit dem Beschluss soll die im Januar dieses Jahres erlassene EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, verkündete das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch in Berlin. Die Gesetzesnovelle enthält Bestimmungen, um die erforderliche Sicherheit bei rechtswirksamen elektronischen Unterschriften zu gewährleisten. Vor allem die eindeutige Identifizierung des Absenders und die Authentizitäts des Dokuments stehen bei dem neuen Gesetz im Mittelpunkt. Der Bundestag wird sich im Herbst dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befassen. Etwa zur selben Zeit soll auch ein eigener Gesetzesvorschlag zur Rechtswirkung von digitalen Signaturen eingebracht werden.