FAQ zur elektronischen Rechnung

Digitale Signaturen und Archivierung sind Pflicht

01.10.2009
Von Frank Wuschesch

Welche Informationen müssen archiviert vorliegen und wie lange?

Darüber hinaus zählt die Archivierung zu den Pflichtaufgaben der elektronischen Rechnungsstellung. Digitale Rechnungen müssen ebenso wie papierene zehn Jahre lang archiviert werden. Dazu gehören die Rechnung selbst und die Signatur. Der Empfänger muss zusätzlich für eine Archivierung der Verifikation sorgen.

Ab wann lohnt sich elektronische Rechnungsstellung?

Bei rund 500 Rechnungen jährlich lohnt sich die Vergabe der elektronischen Rechnungsstellung an einen Dienstleister. Es geht aber auch kleiner: Für Freiberufler und kleinere bis mittlere Unternehmen eignen sich spezielle Web-Services, die eine elektronische Rechnungsstellung per Internet ermöglichen. Anwender loggen sich zunächst in einem Web-Portal ein. Nach Eingabe des Empfängers wird die elektronische Rechnung signiert und an den Adressaten übermittelt. Dieses Modell lässt sich individuell an die Anzahl der zu übermittelnden Rechnungen anpassen.