SLA-Management

Die wichtigsten FAQs zu Outsourcing-Verträgen

10.07.2008
Von   
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.

AGB-Recht

Frage: Was muss ein IT-Provider beachten, wenn er seine Standard-SLAs in AGB-rechtlicher Hinsicht richtig ausgestalten will?

Antwort: Wegen der zwingenden Vorgaben des AGB-Rechtes (Paragrafen 305 ff. BGB) ist bei der Ausgestaltung der SLA eine deutliche Unterscheidung der betreffenden IT-Leistungen sinnvoll, damit diese Leistungen in die gesetzlichen Leitbilder Werk-, Dienst-, Miet- und Kaufvertrag eingeordnet werden können. Dies ist schon deshalb notwendig, da es beispielsweise beim Dienstvertrag nach dem BGB grundsätzlich kein verschuldensunabhängiges Minderungsrecht gibt, diesbezügliche Pönalen können daher gegen Paragraf 307 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Paragraf 309 Nr. 5 lit. a/b BGB verstoßen und wären dann unwirksam.

Frage: Gibt es ein Rangverhältnis zwischen IT-Rahmenvertrag, den SLA und den Leistungsscheinen?

Antwort: Nein, eine gesetzliche Regelung im Falle des Widerspruches zwischen dem IT-Outsourcing-Vertrag und den übrigen Bestimmungen gibt es nicht. Die Vereinbarungen wären vielmehr nach dem Willen der Parteien auszulegen. In der Praxis wird häufig versäumt, etwaige Unvereinbarkeiten zwischen den verschiedenen Dokumenten zu eliminieren. So kann es passieren, dass die SLAs mangels eindeutiger Kollisionsregelungen erst gar nicht zur Anwendung kommen. Es muss im Vertrag ausdrücklich bestimmt werden, ob die in den SLA vorgesehenen Rechtsfolgen die grundsätzlich nach Vertrag und Gesetz geltenden Rechte ersetzen oder aber als zusätzliche Rechte neben die Ansprüche aus dem IT-Rahmenvertrag treten sollen.

Frage: Ist es empfehlenswert, in den Outsourcing-Vertrag Regelungen zur Laufzeit der SLAs und zur Kündigung zu vereinbaren?

Antwort: Selbstverständlich. Die SLAs sollten nicht unveränderlich für eine lange Laufzeit festgeschrieben werden. Vielmehr ist es sinnvoll, auch die SLAs einer Change-Request-Regelung zu unterwerfen und anhand von Benchmarks zu überprüfen. Es ist zudem unbedingt empfehlenswert, schon vor dem IT-Outsourcing auch an das Ende der Partnerschaft zu denken. Daher sind Regelungen zur Kündigung bei wiederholter Nichteinhaltung der Service-Levels sowie zur Rückgängigmachung des Outsourcing (In-Sourcing) einschließlich der Kosten dieses Transition-Out ebenfalls zwingender Bestandteil eines guten IT-Outsourcing-Vertrages. (jha)

Einen Podcast (MP3-Download) zur Gestaltung von SLAs finden Sie hier.