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Die Uhr tickt: Zweithöchstes EU-Gericht urteilt im Microsoft-Streit

14.09.2007
Der seit fast zehn Jahren dauernde Streit zwischen der EU-Kommission und dem weltgrößten Softwarekonzern Microsoft steuert auf einen neuen Höhepunkt zu: Das zweithöchste EU-Gericht wird am kommenden Montag (17. September) in Luxemburg nach intensiver Vorbereitung sein Urteil fällen.

Microsoft hatte vor dem EU-Gericht der ersten Instanz gegen ein Brüsseler Bußgeld von 497 Millionen Euro und EU-Auflagen zur Öffnung des Computer-Betriebssystems Windows für mehr Wettbewerb geklagt.

Microsoft ist der mit Abstand größte und komplizierteste Brüsseler Wettbewerbsfall. Er hat eine große Dimension nicht nur für die Branche, sondern auch für Verbraucher, denn 95 Prozent der Computer in der Welt laufen mit dem Windows-Betriebssystem. In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, inwieweit ein marktbeherrschender Konzern sein geistiges Eigentum schützen kann.

"Wir wollen, dass Verbraucher wählen können, welche Produkte sie wollen und - durch ihre Wahl - bestimmen können, welches innovative Produkt sich im Markt durchsetzt", sagt der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. "Microsoft will diese Weichenstellungen für den Verbraucher machen." Er weist einen gängigen Vorbehalt zurück: Brüssel wolle keinesfalls den Softwaremarkt regulieren. Es müsse nur verhindert werden, dass ein marktbeherrschender Konzern diese Regulierung von sich aus vornehme.

Kläger Microsoft erwartet vom EU-Gericht vor allem Klarheit. Der US-Konzern wehrt sich vor allem gegen die drei Jahre alte Auflage der Wettbewerbshüter, das Server-Windows mit Anwendungen anderer Hersteller dialogfähig zu machen. Die Lage in der Informationstechnik habe sich in den vergangenen Jahren grundlegend geändert. Vor zehn Jahren habe es beispielsweise nicht das freie Computer-Betriebssystem Linux gegeben.

Beide Parteien können gegen das Urteil beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen. (dpa/tc)