Ergonomie-Aspekte der Bildschirmarbeit aus Anwendersicht

Die Sicherheitsvorschriften nehmen zu wenig Rücksicht

08.12.1989

Arbeit am Bildschirm wird von vielen als Streß empfunden. Es liegen durchaus Fakten vor, die das durch Arbeit am Computer hervorgerufene subjektiv empfundene Unwohlsein belegen. Trotzdem wird diesen Tatsachen anscheinend nicht im gebotenen Maße Rechnung getragen. Forderungen nach einem besseren Arbeitsschutz gibt es genug, die Probleme der Durchsetzung sind erkannt.

Die "Menschenrechte ergonomische Gestaltung'' bei der Einrichtung von Bildschirm-Arbeitsplätzen (BS) sollte zukünftig Priorität haben. Der ganzheitliche Ansatz gewinnt dabei immer größere Bedeutung. Praktische Anleitung zur Lösung anfallender Probleme gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht. Die bestehenden Sicherheitsregeln sind nach neuesten Erkenntnissen unzureichend. Sie nehmen

in Kauf, daß die Gesundheit des Anwenders darunter leidet.

In einer neuen Studie der ILO (International Labor Organisation) wird mit Besorgnis registriert, daß der Wissensstand über die Arbeitsschutzaspekte der BS-Tätigkeit hinter dem Anstieg der lnstallationszahlen zurückbleibt. Die Empfehlung geht dahin, daß es nach dem jetzigen Wissensstand und den technischen Möglichkeiten unbedingt notwendig ist, Benutzer und Arbeitsplatz bei Überlegungen zur Hard- und Software-Ergonomie miteinzubeziehen.

Wenig vergleichbare Ergebnisse bei Studien

Bisherige Studien über mögliche gesundheitliche Folgen der BS-Arbeit - von staatlichen Stellen, Gewerkschaften und Industrieunternehmen durchgeführt - kamen bisher zu wenig vergleichbaren Ergebnissen . Allgemeine Übereinstimmung herrscht lediglich darüber, daß Bildschirme die Augen und das Muskel-Skelett-System durch mangelhafte ergonomische Gestaltung des Terminal-Arbeitsplatzes einschließlich dessen Beleuchtung beeinträchtigen. Über komplexe Streßsymptome, die bei der BS-Arbeit erzeugt werden, besteht kaum ein allgemeiner Konsens. Untersuchungsergebnisse haben nachgewiesen, daß BS-Benutzer einem erhöhten Streß ausgesetzt sind.

Umstritten ist allerdings, ob die BS-Tätigkeit bei Frauen zu einer Häufung von Fehlgeburten und Geburtsfehlern führt. Wegen möglicher Folgen der Gesamtbelastung wurden in verschiedenen Vereinbarungen besondere Schutzbestimmungen für schwangere Frauen aufgenommen. In Schweden sind schwangere Frauen von der BS-Arbeit befreit und können nach der Mutterschutzfrist wieder an ihren BS-Arbeitsplatz zurückkehren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfiehlt vier Stunden Mischarbeit, was auch die Tarifverträge fordern.

Unter dem Aspekt der Erhaltung der Gesundheit wird die Forderung auch in der Bundesrepublik nach den schwedischen Ergonomie-Standards immer lauter. Allerdings sind bisherige Forschungsergebnisse über Gesundheitsbelastungen wissenschaftlich nicht

anerkannt. Dringend notwendig erscheinen deshalb multidisziplinäre Forschungen sowie epidemiologische Studien über die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen der Bildschirmarbeit. Der Informationsbedarf ist groß.

Die Sicherheitsregeln für Bilschirmarbeitsplätze im Bürobereich wurden in der Bundesrepublik 1980 erstellt. Nach dem heutigen Erkenntnisstand und den technischen

Gleichbleibende Farbintensität (Isoluminanz) beim neuartigen Tandberg-Data-Farbkonzept

Möglichkeiten sind das jedoch nur Minimalkriterien. Verwendbar sind heute lediglich die Regeln zur Bemessung des Mobiliars und der räumlichen Anordnung der Arbeitsplätze, die "Greifraum-Ergonomie", übernommen aus den bestehenden Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze. Die ergonomischen Forderungen vermitteln den Eindruck, als würde der Computer die biophysikalische Arbeitsplatzumgebung nicht oder nur unwesentlich beeinflussen. Deshalb stellte man auch nur die Forderung nach einer benutzergerechten Anordnung der Tastatur und des Bildschirms als Eingabe- und Darstellungsinstrument auf.

Die in den Richtlinien festgelegten Grundsätze zur Gestaltung vom Bildschirm, Arbeitsmobiliar, Beleuchtung, Raumklima und Lärmbelastung beschäftigen sich hauptsächlich mit dem ausgeschalteten Bildschirm. Bildschirme unterliegen nur der Röntgenverordnung ° 5, deshalb muß am Gerät die GS-Plakette, TÜV-Abnahme, an gebracht sein mit Hinweis auf die Röntgenstrahlung.

Vernachlässigt wird, daß beim Betrieb eines Bildschirms elektrostatische Felder und nie der frequente gepulste elektromagnetische Felder sowie elektromagnetische Strahlungen auftreten.

Die Grenzwerte für elektrostatische und gepulste elektromagnetische Felder sind nach den VDE-Normen 0848 und 0871 festgelegt. Allerdings sind sie mit den schwedischen Grenzwerten nicht direkt vergleichbar. Anbieter auf dem deutschen Markt halten bei Bildschirmen lediglich die VDE-Normen ein.

Als sicherheitstechnische einwandfreier Bildschirm wird nach dem aktuellem Stand arbeitsmedizinischer Erkenne jedes Gerät bezeichnet, dessen Strahlenwerte unterhalb der hierzulande geltenden Grenzwerte liegen. Sie wurde von der Physikalisch-Technischen

Bundesanstalt Braunschweig im Jahr 1984 festgesetzt und resultieren aus dem Erkenntnisstand der Elektroindustrie im Hochfrequenz- und Starkstrombereich. Die Röntgenstreustrahlung heutiger Bildschirme wird nicht als Problem angesehen.

Physikalische Effekte von Bildschirmgeräten im niederfrequenten Bereich stehen von medizinischer Seite überhaupt nicht zur Diskussion. Nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin gilt die Bildschirmarbeit als grundsätzlich unschädlich - auch für das ungenauere Kind. Die zu beachtender Grenzwerte nehmen aber Befindensstörungen in Kauf. Traditionelle Grenzwerte orientieren sich meist an klinischen Symptomen. In der Studie "Elektro-Streß durch Bildschirmarbeit" wird der Standpunkt vertreten, daß auch subklinische Störungen des Befindens nicht zumutbar sind

Einzige Forderung im Sinne der Gesundheitsvorsorge bei den bundesrepublikanischen Sicherheitsregeln ist: Vor Aufnahme der BS-Tätigkeit ist eine augenärztliche Untersuchung nach dem Grundsatz G 37 der Berufsgenossenschaften durchzuführen. Ferner soll eine Begrenzung der Arbeitszeit auch Mischarbeitsplätze und Pausenregelungen erreicht werden. Beim Augentest (nach Grundsatz G 37) werden lediglich die Sehschärfe fern/nah und das vorhandene stereoskopische Sehen an einem Testgerät überprüft. Wenn beim sogenannten "Siebtest" die Sehschärfe eines Auges unter 0,8 liegt, sind ergänzende augenärztliche Untersuchungen auf Kassenkosten durchzuführen. Sie wird erst nach drei Jahren wiederholt

Diese Untersuchung ist nichts weiter als eine Tauglichkeitsuntersuchung, als Vergleichsmessung, zur Überprüfung eventuell verminderter Sehfähigkeit ist sie nicht gedacht. Nach Ansicht der Augenärzte werden durch BS-Arbeit die Augen nicht schlechter Es wird behauptet, daß bestehende Fehlsichtigkeiten dadurch erst erkannt werden.

Ferner argumentiert man, daß mit zunehmenden Alter bei allen die Sehfähigkeit

eingeschränkt würde. Durch Refraktionsfehler bei der Brillenverschreibung könnten beim Anwender auch Kopfschmerzen auftreten. Die Forderung zur Einrichtung von Mischarbeitsplätzen diente dazu, eine Begrenzung der BS-Arbeitszeit zu erreichen und monotone Arbeitsinhalte aufzulockern.

Übersehen wurde, daß Mischarbeitsplätze aus berufsgenossenschaftlicher Sicht lediglich Arbeitsplätze mit BS-Unterstützung sind und deshalb nicht den geltenden Sicherheitsregeln unterliegen. Jeder Arbeitsplatz, an dem ein BS-Gerät eingesetzt wird, muß zukünftig als "BS-Arbeitsplatz" deklariert werden - zum Schutz der Anwender.

Ganz anders in Schweden: Der Grundgedanke der schwedischen Ergonomie-Maßnahmen bestand darin, nicht die Arbeitsbedingungen der Benutzer zu ändern, sondern die Bildschirme. Deshalb hat das Zentralamt für Behördenorganisation bereits l985 Angebote für strahlungsarme Bildschirme eingeholt und dann alle Verwaltungsstellen damit ausgestattet. Schwedische Forderungen an den Bildschirmarbeitsplatz sind deshalb unter anderem:

- Reduktion des elektrostatischen und elektrischen Wechselfeldes durch Erdung der

BS-Oberfläche und leitender Besichtigung.

- Einbau in Metallgehäuse oder Metallisierung des Kunststoffgehäuses, wobei der

Grenzwert in Schweden 1000 V/m (Volt pro Meter), in der Bundesrepublik dagegen

40 000 V/m beträgt.

- Reduktion des magnetischen Feldes durch ein gegenphasiges Wechselfeld aus

Zusatzspulen. Die Grenzwerte betragen hier für Schweden maximal 50 V/m, in der

Bundesrepublik hingegen 40 000 V/m beziehungsweise 2400 V/m, wobei die Richtwerte

frequenzabhängig sind.

Forderung noch Entspiegelung

Weitere schwedische Maßnahmen betrafen die Verbesserung der optischen und sehergonomischen Eigenschaften von Bildschirmen, um Augenbelastungen bei den Benutzern weitgehend zu vermeiden. Daraus resultierte die Forderung nach einer Entspiegelung der BS-Oberfläche durch Beschichtung oder Ätzung, um Reflexionen zu beseitigen. Ein wichtiges Argument ist auch die Positivdarstellung - also schwarze Schriftzeichen auf hellem Hintergrund und eine Erhöhung der Bildwechselfrequenz auf mindestens 70 Hz, um eine flimmerfreie Darstellung zu gewährleisten. Auch die Monitorgröße ist Gegenstand des Forderungskatalogs: Eine 14 Zoll große Bildschirmdiagonale mit einer Punktauflösung von 800 x 600 Pixeln sollte gewährleistet sein, damit Reichen deutlicher erkennbar und ermüdungsfreier zu lesen sind.

Aus der Erhöhung der Bildwechselfrequenz resultierte allerdings auch die Notwendigkeit der verbesserten Strahlenabschirmung. In Schweden lassen Computerhersteller von strahlungsreduzierten Monitoren ihre Geräte beim staatlichen Institut für Strahlenschutz (SLI) im Stockholm prüfen und ein Protokoll mit den gemessenen.

Diese Prüfung sollte auch in der Bundesrepublik obligatorisch werden, und zwar auf Basis

eines noch zu erstellenden einheitlichen Meßsystems.

Durch den verstärkten Einsatz von Farbmonitoren in den verschiedenen Arbeitsbereichen werden neue Anforderungen an die Gestaltung der verwendeten Farbmenüs gestellt. Der Einsatz von Farbe bei grafikfähigen Monitoren wurde zu einer wichtigen Gestaltungsmöglichkeit.

Nebenwirkungen sind nachweisbar

Beim unkontrollierten Einsatz von Standardfarben sind Nebenwirkungen wie Kopf- und

Augenschmerzen, körperliche Verspannung und Unwohlsein bei den Benutzern inzwischen nachweisbar. Denn physiologisch unpassende Farbkombinationen, falsche Kontraste, zu

viele Farben sowie Flimmereffekte bei technisch mangelhaften Geräten stellen für die

Augen eine hohe Belastung dar. Gravierend fällt hier die farbige Darstellung vor schwarzem Hintergrund ins Gewicht.

ln Zusammenarbeit mit der Universität Oslo entwickelte deshalb Tandberg Data das erste ergonomische Farbkonzept für Bildschirme. Es setzt Farben gleicher Leuchtkraft

(Isoluminanz) ein und vermindert so die Stereopisis. Untersuchungen haben gezeigt, daß ein erheblicher Teil der Bevölkerung unter Problemen des stereoskopischen Sehens leidet weshalb die Entwicklung eines optimalen Bildschirms besonders wichtig war.

Die einheitliche Farbintensität vermindert zunächst unbeabsichtigte Kontrasteffekte, welche die Wahrnehmung erschweren können. Zugleich werden lästige Kontrastunterschiede zwischen Vorder- und Hintergrundfarben verhindert, die die unangenehmen 3D-Effekte hervorrufen. Als angenehme Nebenwirkungen treten bei den verwendeten Pastelltönen auch deutlich geringere Flimmereffekte auf.

Beim Einsatz von Farb-Monitoren in der Textverarbeitung sollte bedacht werden, daß Bildschirme mit Positivdarstellung zweckmäßiger sind, da viele BS-Anwender bestimmte Farben schlecht oder überhaupt nicht unterscheiden können (Farbenblindheit).

* Ingeborg May-Steinhausen leitet die Informationsstelle für Bildschirrnarbeitsplätze in

Frankfurt und ist Mitherausgeberin der Studie "Elektro-Streß durch Bildschirmarbeiten?"