Es ist noch zu früh für detaillierte Regelungen der Post (1. Folge):

Die K-Anlage ist nicht isoliert zu betrachten

04.06.1982

Seit geraumer Zeit wird in verschiedenen Bereichen über die Konzeption einer K-Anlage (oder eines Netzes) diskutiert, die den Nachrichtenaustausch zwischen unterschiedlichen Endgeräten oder Terminals untereinander sowie zwischen einem Endgerät und dem Hauptanschluß eines öffentlichen Netzes der Deutschen Bundespost (DBP) ermöglichen soll. Dieses - bisher nur in der Vorstellung bestehende - Gebilde ließe sich, um einen geläufigen Begriff zu gebrauchen, als universelle Nebenstellenanlage bezeichnen (siehe Kolumne, Seite 7).

In der Tat wurden entsprechende Überlegungen bei der DBP zunächst unter dem Begriff Fernmelde-Nebenstellenanlage (im Gegensatz zur Fernsprech-Nebenstellenanlage) diskutiert. Dann wurde aber die allgemeinere Bezeichnung Kommunikationsanlage, kurz K-Anlage, gewählt, die aber auch nur als Arbeitsbegriff zu betrachten ist und noch geändert werden kann.

Im folgenden soll versucht werden, die Einstellung der Deutschen Bundespost zum Thema K-Anlage aufzuzeigen. Dabei können zur Zeit nur die benutzungsrechtlichen Aspekte erörtert werden, denn detaillierte Regelungen bestehen noch nicht.

Die schon seit längerer Zeit angestellten Überlegungen sind nicht recht vorangekommen, und es hat sich als schwierig erwiesen, im derzeitigen Stadium schon detaillierte Regelungen zu schaffen, ohne Wichtiges zu übersehen und durch eine zu frühe Festlegung die Entwicklung eher zu hemmen als zu fördern. Was zu regeln notwendig ist und was nicht, ergibt sich eindeutig an einem konkreten Projekt. Die Ernsthaftigkeit eines Projektes ist aber daran zu messen, daß sich ein Kunde bereitfindet, es zu bezahlen und ein Produzent, es zu entwickeln und damit ebenfalls finanzielle Aufwendungen zu leisten. In anderen Fällen besteht doch die Gefahr, daß die Diskussion unverbindlich bleibt.

Die Deutsche Bundespost hat sich deshalb entschlossen, einen neuen Weg einzuschlagen und die Regelungen im Zuge der Planung und Durchführung konkreter Projekte zu entwickeln und aus an einzelnen Anlagen gewonnenen Erfahrungen die allgemeinen Regelungen abzuleiten.

Neben der geplanten Vorgehensweise wurde auch die vorläufige Definition der K-Anlage genannt und darauf hingewiesen worden, daß die Realisierung von K-Anlagen mit einer Änderung der Tarifstruktur einhergehen werde. Viel mehr konnte damals gar nicht gesagt werden. Die ganze Entwicklung - nicht nur der Regelungen - wird sich in zahlreichen Schritten vollziehen. Man kann vielleicht nicht behaupten, daß der Schritt zur K-Anlage ähnlich bedeutungsvoll sei wie die Einführung des Telefons vor etwas mehr als 100 Jahren. Jedenfalls ist der Schritt größer als viele der Vergangenheit, und unsere Vorstellungen von der K-Anlage sind nicht so klar, daß wir danach Regelungen entwerfen könnten.

Eine praktische, aber im Interesse der Sache kaum vermeidbare Schwierigkeit liegt schon darin, daß es noch keine verbindliche Definition der K-Anlage gibt. Die Diskussion sollte hier bewußt offen gehalten werden. Deshalb besteht natürlich die Gefahr, daß jeder etwas anderes versteht und jeder von etwas anderem redet. Auf diese Weise wäre aber keine fruchtbare Diskussion möglich.

Wer sich mit dem Thema Kommunikation beschäftigt hat, weiß, daß die Basis jeder Kommunikation ein zwischen Sender und Empfänger vereinbarter Code ist, so daß der Empfänger erkennen kann, welche Bedeutung die vom Sender abgegebenen Signale haben. Ich habe manchmal den Eindruck, daß wir uns so sehr mit den technischen Kommunikationsmitteln oder mit der Kommunikation zwischen technischen Gebilden wie zum Beispiel Computern beschäftigen, daß wir im Gespräch und in der Diskussion miteinander vergessen, daß diese Regeln auch für uns Menschen gelten.

Wenn zum Beispiel einmal von Inhouse-Netz die Rede ist, ein andermal von Local-Area-Network und dabei das gleiche oder fast das gleiche gemeint ist (wobei der Begriff Local Network oder Local Area bei fast allen Fernmeldeverwaltungen ein Ortsnetz meint, also weit über den Inhouse-Bereich hinausgeht), wenn obendrein der Begriff "Inhouse" vieldeutig ist, weil er sich sowohl auf eine Firma als auch auf ein Gebäude beziehen kann, dann ist es dringend notwendig, daß wir aufpassen und genau angeben, was wir unter einem bestimmten Begriff verstehen wollen. Sonst ist trotz aller technischen Mittel keine Kommunikation mehr möglich.

Ich will deshalb zunächst versuchen, eine wenigstens vorläufige Definition oder Umschreibung dessen zu geben, worüber ich etwas aussagen will.

Wir können zunächst von folgendem ausgehen: Eine K-Anlage dient der Kommunikation, hier im technischen Sinn gemeint, also dem Nachrichtentransport. Sie ist angeschlossen an mehr als ein öffentliches Fernmeldenetz der DBP und ermöglicht den Nachrichtenaustausch unterschiedlicher zur Anlage gehörender Endgeräte oder Terminals untereinander und auch zwischen einem Endgerät und einem Hauptanschluß eines öffentlichen Netzes. Zur K-Anlage gehören eine Vermittlungsfunktion, ein Verbindungsnetz und die Endgeräte.

Bei der K-Anlage geht es nicht allein um die interne Übermittlung unterschiedlicher Nachrichtenarten - das ist heute schon in Fernsprech-Nebenstellenanlagen möglich -, sondern auch um die Anschließung an unterschiedliche Hauptanschlüsse. Letzteres wird sich aber nach Einführung eines ISDN wieder erledigen. Aus der Tatsache, daß K-Anlagen Fernmeldeanlagen sind und an öffentliche Fernmeldenetze der Bundespost angeschlossen werden sollen, ergibt sich, daß die Bundespost für sie Regelungen aufstellen muß. Damit kommen wir zum Inhalt der Regelungen.

Im Augenblick können noch keine detaillierten Regelungen für K-Anlagen geschaffen werden, da die Bedürfnisse und Notwendigkeiten noch nicht hinreichend bekannt sind. Jetzt geschaffene Regelungen würden an der Wirklichkeit vorbeigehen, und der Arbeitsaufwand wäre kaum zu rechtfertigen.

Inhalt der benutzungsrechtlichen Regelungen

Somit kann ich zwar keine Regelungen im einzelnen vorstellen und erläutern, aber es ist sehr wohl möglich, einige Grundsätze und den Rahmen für den Inhalt künftiger Regelungen darzustellen. Zum Teil handelt es sich dabei eigentlich um Selbstverständlichkeiten, aber es hat sich gezeigt, daß auch diese einmal ausgesprochen werden müssen.

In einer Reihe bisheriger Gespräche wurde nämlich deutlich, daß es Unsicherheiten gibt, die durch präzisere Aussagen auszuräumen oder wenigstens entscheidend zu vermindern sind. Diese Ausführungen sollen dazu beitragen.

Regelungen sollen ermöglichen, daß eine Aufgabe erfüllt oder ein Ziel erreicht werden kann. Wenn wir uns die Aufgabe beziehungsweise das Ziel deutlich machen, können wir hieraus die Regelungen für konkrete Sachverhalte ableiten.

Hier geht es um die Aufgabe, mit einer K-Anlage Kommunikationsmöglichkeiten bereitzustellen. Dazu muß diese an die entsprechenden öffentlichen Netze angeschlossen werden, damit über diese mit anderen Stellen - seien es wiederum K-Anlagen oder einzelne Anschlüsse - Nachrichten ausgetauscht werden können. Die K-Anlage ist also nicht isoliert zu betrachten. Damit die Kommunikation, die der öffentlichen Netze bedarf, funktioniert, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden, die schließlich in Regelungen festgehalten werden müssen.

Man kann die Bedingungen in drei größere Bereiche einteilen. Allerdings müssen wir uns dabei deutlich bewußt bleiben, daß jede derartige Einteilung nur ein gedankliches Raster darstellt, das wir über die Wirklichkeit legen, daß dies aber nicht die Wirklichkeit selbst ist. Die Wirklichkeit ist vielfältiger als logische Gliederungen sie wiedergeben können. Die Inhalte der drei Bereiche sind auch nicht "chemisch rein" von einander zu trennen, sondern sie beeinflussen sich mehr oder weniger stark.

Die drei Bereiche sind: technische Bedingungen, betriebliche Bedingungen und wirtschaftliche Bedingungen. (Fortsetzung folgt) *

*Dipl.-Ing Meinrad Adelmann ist Ministerialrat im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen

Obiger Aufsatz wurde auf dem Telecom-Kongreß '81 als Vortrag gehalten, hat aber nach Aussagen seines Autors nichts an Aktualität eingebüßt.

Eine erste Definition

Eine K-Anlage dient der Kommunikation, hier im technischen Sinn gemeint, also dem Nachrichtentransport. Sie ist angeschlossen an mehr als ein öffentliches Fernmeldenetz der Deutschen Bundespost und ermöglicht den Nachrichtenaustausch unterschiedlicher zur Anlage gehörender Endgeräte oder Terminals untereinander und auch zwischen einem Endgerät und einem Hauptanschluß eines öffentlichen Netzes. Zur K-Anlage gehören eine Vermittlungsfunktion, ein Verbindungsnetz und die Endgeräte.