Grundlagen wirtschaftlicher Computeranwendung-oder:

Die Industrialisierung der Informationsverarbeitung

08.08.1980

Von Diplomkaufmann Thomas H. Adenauer, Professor an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz (Folge 5)

Im Falle der Rechenunterstützung haben wir keinerlei Organisations-, keine Programmier- und fast keine Hardware-Kosten sondern praktisch nur Datenerfassungs- beziehungsweise Operating-Kosten. Im zweiten Falle werden wir so gut wie keine Datenerfassungs- oder Operating-Kosten, dafür aber einen Löwenanteil von Organisation-, weniger Programmier- und noch weniger Hardware-Kosten haben.

Die relativen Anteile der Kostenkomponenten, insbesondere von Hardware-, Organisations-, Programmier- und Betriebsaufwand sind auf den ersten Blick unter anderem

- von den Anwendungsgebieten

- von deren Problemumfängen

- von zu berücksichtigenden Abhängigkeiten

- mit vorgelagerten

- mit benachbarten

- mit nachgelagerten Problemen

- von der Produktionstiefe der Informationsgewinnung

- von dem Automationsgrad der Informationsversorgung abhängig.

Weitere Faktoren werden sich ebenso wie Anhaltspunkte für konkretere Aussagen über die Verschiebung der relativen Kostenanteile im Verlaufe der Betrachtungen ergeben.

2. Die Anwendung als Regelungsautomaten von Prozessen und Gesamtabläufen

Zu den beiden Gebieten der Regelungsautomation und der, im nächsten Abschnitt behandelten, Anwendung als Steuerungshilfsmittel gehört eine begriffliche Vorbemerkung. Wir wollen von Regelung dann sprechen, wenn ein Ereignis oder deren mehrere nicht durch menschliches Handeln und eine dem Handlungsakt zugrunde liegende Entscheidung, sondern aufgrund eines Regelungsmechanismus beziehungsweise Regelungsmaschinen, also durch Computer, ausgelöst wird. Wird jedoch das Ereignis oder eine Ereigniskette durch menschliches Handeln ausgelöst, wie auch immer die dem Handlungsakt zugrunde liegende Entscheidung vorbereitet sein mag, spreche ich im folgenden von Steuerung.

Bei Regelungsautomation ist zwischen der Regelung von Gesamtabläufen und von Prozessen zu unterscheiden.

Zur Prozeßregelung durch Computer bedarf es absolut vollständiger Organisation des Datenflusses und allumfassender Programmierung der naturgesetzlichen Determinanten des Prozesses. Das wiederum bedingt

- allumfassende Kenntnis der Determinanten,

- deren explizite Formulierung und

- Quantifizierung des vollständigen Datenkranzes.

Die Organisations- und Programmierkosten sind hier, verglichen mit anderen Anwendungen, verhältnismäßig hoch. Wenn aber eine Prozeßregelung einmal programmiert ist und maschinell arbeitet, verursacht sie nur noch relativ geringe Betriebskosten. Solange der Markt das Prozeßergebnis kauft, ist also maschinelle Prozeßregelung um so wirtschaftlicher, je öfter sich der Regelungsbedarf wiederholt.

Dieses fundamentale Grundgesetz maschineller Informationsproduktion läßt sich am Beispiel der Prozeßregelung am besten zeigen, weil wegen der praktischen Anwendungsvoraussetzungen so gut wie keine sogenannten Programmpflegekosten, Ausbildungskosten und Operatingkosten auftreten.

Ein kaufmännischer Nebenaspekt der Regelungsautomation von Prozessen ist der Gedanke daß sich der Anteil der fixen Kosten an den Gesamtkosten erhöht. Weil aber die Automation der Regelung die erwähnten Nebenleistungen hat - geringere Störanfälligkeit, größere Zuverlässigkeit und dergleichen - und weil durch die Mikrominiaturisierung der wenn auch fixe Regelungskostenanteil an den gesamten Prozeßkosten niedriger ist als die Kosten bei Regelung durch den Menschen, ist elektronische, automatische Regelung - gemessen an historischen Vorstellungen - heute schon bei geringer Wiederholungsrate und nur sporadischen Regelungen wirtschaftlich.

Daraus wird ein weiteres Naturgesetz: Solange die Mikrominiaturisierung das Preis-/Leistungsverhältnis der Hardware wie bisher verschiebt, werden Prozesse mit immer selteneren Regelungsbedürfnissen wirtschaftlich automatisierbar und automatisiert, je niedriger die Programmpflegekosten sind, desto stärker wirkt sich dieses Gesetz aus.

Gesamtabläufe setzen sich aus mehreren Teilprozessen zusammen. Teilprozesse können sich parallel zueinander, zeitlich versetzt und interdependent in einem Gesamtablauf vollziehen. Schon die Automation der Teilprozessregelung setzt, wie gezeigt, Erhebliches voraus. Für die automatische Regelung von Gesamtabläufen muß zusätzlich aber auch die Berücksichtigung von Interdependenzen und zeitlichen Abhängigkeiten seiner Teilprozesse faktisch überhaupt möglich sein.

Wird fortgesetzt