Die Computer-Spione packen aus (Schluß)

02.05.1975

Mitte Januar 75 waren sie Titelhelden: die deutsche Presse widmete den zwölf "Mitarbeitern der Spionageorganisation", die man verhaftet hatte, wertvollen Platz auf Seite eins. Je länger die Zeit und damit die Ermittlungen fortschritten, desto kleiner wurden die Berichte. Inzwischen schieben die Juristen die Affäre immer weiter nach unten, die am 15. Januar noch eine Pressekonferenz bei Deutschlands höchsten Richtern wert war: Schon ist die Sache vom Bundesgerichtshof Karlsruhe zum OLG Frankfurt weitergewandert, wo Oberstaatsanwalt Mitscher vorbereitet, wie man die angeblichen Spione - wenn nicht ganz, so zumindest an das Frankfurter Landgericht - los wird. Die beschleunigte Bearbeitung wurde allerdings durch Naturgewalt verhindert: Mitscher mußte acht Tage länger als geplant Urlaub machen - er war am Süden wie Tausende anderer Urlauber eingeschneit.

Wer heute den Pressesprecher der Bundesanwaltschaft, Fischer, auf die Spionage-Affäre anspricht, hört staunend: "Wir haben von Anfang an den Kernpunkt der Sache bei den Embargo-Bestimmungen gesehen." Die geheimdienstliche Tätigkeit sei nur noch so ein bißchen im Spiel. Aber: "Ich nehme an, daß bei keinem der Vorwurf geheimdienstlicher Tätigkeit zum Anklagepunkt wird... " Und: "Es scheint festzustehen, daß ein Nachrichtendienst dahinter steckte. Aber man kann ja auch unbewußt dranhängen."

Das Frankfurter Oberlandesgericht ist ebenso wie der Bundesgerichtshof nur zuständig, wenn Anklage wegen geheimdienstlicher Tätigkeit erhoben wird. Das ist jetzt aber auch nach Ansicht der Frankfurter Staatsanwälte unwahrscheinlich. Mitscher läßt inzwischen brieflich erkunden, ob sich denn eine Firma geschädigt fühlt und wer eine Klage wegen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb erheben möchte.

Ob man das "ziemlich komplizierte Außenwirtschaftsgesetz" überhaupt als Ausgangspunkt für eine Klage brauchen kann, scheint den Frankfurter OLG-Leuten noch ungewiß. Den Juristen sind bei der Durchsicht der Akte nämlich einige Zweifel am Sinn der Embargobestimmungen gekommen, die den Export bestimmter Erzeugnisse in den Ostblock verbieten oder zumindest lizenzpflichtig machen.

Als Beispiel dafür, daß die Affäre so tragisch nicht sein könne, führt der Frankfurter Staatsanwalt Warlow einen Stellenwechsel an: einer der jüngst Verhafteten war kaum vom bisherigen Arbeitgeber entlassen, als schon eine andere Firma ihn einstellen wollte.

Sind sie clever oder bloß Spione?

Die Grenze zwischen Cleverness und Spionage, zwischen konjunkturförderndem Beitrag zum deutschen Export und Verstoß gegen die Embargobestimmungen verläuft schon immer in munterem Zick-Zack zwischen Firmen, Produkten und Menschen. Bevorzugten Objekt von "Konkurrenz-Beobachtung", wie Industrie-Spionage in Vorstands-Etagen genannt wird, ist seit jeher IBM. Vor Allem bei den Mitarbeitern der Hersteller von Fremdperipherie ist es weit Sport, Informationen Über IBM zu beschaffen. "Da ist nichts Unrechtmäßiges dabei", erzählte ein Kenner der Materie.

"Die IBM tut immer sehr geheimnisvoll und versucht, jedem das Feld streitig zu machen. Da muß man sich natürlich mit Munition versorgen."

Als Munition gesucht sind vor allem Vereinbarungen über Ausnahmen: hat die IBM einmal irgendwo eine Ausnahme von ihrer allgemeine Policy oder besondere Zusagen gemacht, dann muß sie wegen des Consent Decree von 1953 dieses Zugeständnis bei allen Kunden mache, da andernfalls Wettbewerber wieder Antitrustklagen in Gang bringen könnten.

Außer solcher Suche nach Wettbewerbsmunition wird auch die Suche nach IBM-Produkten betrieben. Nicht immer bekommt man ohne weiteres, was man kaufen möchte. Wenn ein IBM-Ersatzteil laut Auskunft der Niederlassung Hannover nicht lieferbar ist, so besagt das noch lange nicht, daß es nicht in Stuttgart am Lager wäre. Da ist Hartnäckigkeit gefragt, wenns eilig hat. So etwas kann man natürlich von den meisten Großunternehmen mit einer Mehrzahl von Betrieben und Niederlassungen erzählen. Bezeichnender ist schon die Geschichte mit den Kabeln: Ein Händler, der ein bestimmtes Ersatzteil brauchte, wollte es in Deutschland kaufen und bekam zu hören: "Sechs Monate Lieferzeit." Er bat einen holländischen Kollegen um Hilfe - der rief sechs Wochen später an und teilte mit, daß die Kabel beim Spediteur abgeholt werden könnten; verzollen sollte er sie gefälligst selber.

Der Deutsche fuhr nach Holland, holte das Päckchen und las staunend: Absender IBM Mainz.

Die Affäre mit der Spionage, die vielleicht gar keine Spionage ist, machte auch unbeteiligte Firmen unruhig. Denn - so sagte sich mancher im ersten Schrecken - wenn sich da Leute mit soviel Geld für DV-Unterlagen interessieren, könnten die sich ja womöglich auch für Daten interessiert haben.

Aber die Nachprüfungen der Firmen ergaben keine derartigen Schäden. Und selbst die Leute, die von Wartungs-Unterlagen, Software und Ersatzteilen meinen, die seien ohne Schwierigkeiten zu beschaffen, sind da vorsichtig. "An Daten von Anwendern heranzukommen ist viel schwieriger als an technische Unterlagen. Die sichern doch heute nicht nur die Rechenzentren durch Zugangskontrollen", meint ein Fachmann. "Wenn man bestimmte Programme abruft läßt es sich ja nicht vermeiden, daß es einen Konsolausdruck gibt. Da kommt man wahrscheinlich nicht mal als gewiefter Techniker ran. Da gibt's auf Adreßbändern Schreib- und Lesesperren; die Daten lassen sich nur an einem bestimmten Tag oder zu bestimmten Zeiten abrufen und dann auch nur einmal - dann ist wieder gesperrt. Das ist schon vernünftig gesichert, wenn einer wertvolle Daten hat." Die Ansichten, wie leicht es sei, an Hersteller-Interna heranzukommen, sind geteilt.

Zwar steht vorm Werkstor der Werkschutz - aber die 40 000 Seiten IBM-Unterlagen aus dem letzten Telex-Prozeß lagen nicht nur beim Richter auf dem Tisch. Sie sind mehrfach zu den Fotokopierkosten an alle möglichen Firmen verkauft worden. Zwar ist das Prinzip der Öffentlichkeit des Prozesses in diesem Fall übertrieben und das Fotokopieren wieder gestoppt worden - aber es läßt sich ohne große Mathematik-Kenntnisse ausrechnen, um wieviel höher die Effizienz einer Antitrust-Behörde als die eines Spions ist.