Forderung nach gesetzlichen Regelungen

DGB formulierte Thesen zum Telecom-Datenschutz

11.10.1991

DÜSSELDORF (pi) - Neue technologische Entwicklungen in der Telecommunikation dürfen nicht zu einer zunehmenden Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten führen. Zu diesem Ergebnis kam der stellvertretende DGB-Vorsitzende Ulf Fink bei der Veröffentlichung von Forderungen und Vorschlägen des DGB zur sozialen Gestaltung der Telekommunikation.

Wie Fink weiter ausführte muß der künftige Ausbau der Telekommunikationsnetze mit politischen und technischen Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes verzahnt werden. Der DGB wolle technische rechtliche und institutionelle Maßnahmen anregen, mit denen die zukünftige Gestaltung der Telekommunikation zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen soll.

In seinen vorgelegten Thesen fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund unter anderem eine Revision des Poststrukturgesetzes, eine stärkere Demokratisierung der Telekommunikationspolitik durch die Einbeziehung von Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, die gesetzliche Regelung von Planung, Einrichtung und Ausbau der Telekommunikationsnetze und -dienste, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von Mehrwertdiensten sowie ein virksames Konzept des technischen Datenschutzes in offenen Telekommunikationsnetzen.

Seine Forderungen hat der DGB nicht nur an die Bundesregierung und den Gesetzgeber gerichtet. "Die Hersteller der Telekommunikationsindustrie sind ebenso wie Anwender in der Pflicht", so der stellvertretende DGB-Vorsitzende, "sozialverträgliche Techniklösungen zu entwickeln und zu verwirklichen."