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Deutsches Übernahmegesetz lässt auf sich warten

19.10.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Inkrafttreten des neuen deutschen Übernahmegesetzes zum 1. Januar 2001 droht in Verzug zu geraten. Nach Meinung der Übernahme- und Börsensachverständigen-Kommission wird der Ruf des Finanzplatzes Deutschland Schaden erleiden, wenn sich das Verfahren zu lange hinzieht. Dem Sekretär der Kommission Stefan Seip zufolge, müsse Deutschland von seinem Plan Abstand nehmen, so lange zu warten, bis die EU-Übernahmerichtlinie verabschiedet ist, an der seit 1995 gearbeitet wird.

Seit Oktober 1995 gibt es hierzulande lediglich einen Übernahmekodex, ein freiwilliges Instrument zur Selbstregulierung, das die geordnete Durchführung von öffentlichen Übernahmeangeboten für Unternehmen schaffen soll. Laut der beiden Gremien sei der Kodex von den deutschen Firmen jedoch nicht flächendeckend anerkannt worden. Er stelle eine reine Übergangsregelung dar. Der erste Diskussionsentwurf, der nach Ansicht der beiden Kommissionen lediglich in ein paar Detailfragen erörtert werden muss, liegt dem Bundesfinanzministerium seit Juli 2000 vor.