Markenstreit um "Webspace" im Internet

Deutschen Providern droht eine Abmahnflut

30.07.1999
MÜNCHEN (wt) - Seit knapp zwei Wochen tobt in der deutschen Internet-Gemeinde eine Schlacht um den beim Patentamt in München geschützten Begriff "Webspace". Der Markeninhaber geht mit zahlreichen Abmahnungen offenbar vor allem gegen kleinere Provider vor, die das Wort im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen verwenden.

Am 11. Februar 1998 beantragte Klaus Thielker aus Lünen beim Deutschen Patentamt in München den Wortschutz für die Marke "Webspace". Die Bearbeiter lehnten den Wunsch zunächst ab, weil der Marke jegliche Unterscheidungskraft fehle. Thielker gab jedoch keineswegs klein bei und erreichte nach mehreren Nachbesserungen schließlich, daß das Patentamt ihm am 7. Juni 1999 den Markenschutz für den Begriff "Webspace" erteilte - und zwar im Sinne von "Beratung, Konzeption und Gestaltung von Internetpräsentationen sowie Bereitstellung der für die Internetpräsentationen benötigten Hard- beziehungsweise Software sowie die Durchführung der technischen Umsetzung".

Nun sucht man als Laie freilich vergeblich nach einem Web-Angebot des Klaus Thielker mit den angegebenen Leistungen. Einschlägige Suchmaschinen führen entweder zu einer Domain "webspace.de" oder "thielker.de", die aber mitnichten mit dem Antragsteller zu tun haben. Thielker-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth aus München erwähnt auf Nachfrage, sein Mandant habe unter anderem einen Porno-Server betrieben und betreue aktuell ein Angebot für Katzenzüchter, mit dem diese sich im Netz präsentieren könnten. Um so eindeutiger allerdings waren die Abmahnungen, die kurz nach der Veröffentlichung des Markenschutzes zahlreichen Providern ins Haus flatterten.

Unter Androhung von Geldbußen zwischen 1000 und 2000 Mark wurde ihnen untersagt, weiterhin den Begriff "Webspace" in Zusammenhang mit ihren Geschäften zu verwenden. Anrüchig an dem Vorgang ist der Punkt, daß vor allem kleinere Provider von der Abmahnflut durch Anwalt von Gravenreuth betroffen sind, wie die deutsche Internet-Initiative "Freedom for Links" (www. freedomforlinks.de) berichtet. Gerade kleinere Unternehmen sind das Ziel "der Abmahnkönige", so Thomas Nuthmann von der Berliner Internet-Akademie. Dort fehle oft das juristische Hintergrundwissen, und viele könnten sich keinen Rechtsstreit leisten: "Teils aus Unwissenheit, teils, um sich Ärger zu ersparen, wird häufig gezahlt." Inzwischen hat sich allerdings auf breiter Basis Widerstand formiert. Unter der Adresse www.markengrabbing.de hat Abmahn-Opfer Thorsten Hassiepen, Geschäftsführer der Thoha-Software aus Wegberg, eine Initiative gegen den Markenmißbrauch ins Leben gerufen.

Widerstand auf breiter Front

Zahlreiche Provider unterstützen inzwischen ideell und finanziell einen beim Patentamt eingereichten Löschungsantrag. Außerdem hat die What''s Up Informations Management AG aus Unterhaching bei München nun ihrerseits Markeninhaber Thielker wegen älterer Rechte eines ihrer Softwareprodukte mit dem Namen Webspace abgemahnt. Thielker-Vertreter von Gravenreuth ficht das nicht an. Er gibt sich kämpferisch: erstens habe man die älteren Titelrechte (sprich, man hat den Namen zum erstenmal benutzt) und sei zweitens in einem nicht konkurrierenden Geschäftsfeld tätig. Zudem könne ein Löschungsverfahren durch alle Instanzen gut und gerne vier Jahre dauern - der mögliche Ruin für manchen Anbieter.

Für Anwender in Deutschland bahnt sich im Internet-Marken-recht ein Verfahren von vielleicht wegweisender Bedeutung an. Die erste Runde geht an von Gravenreuth: Er hat soeben vor Gericht die erste einstweilige Verfügung erwirkt - und zwar gegen den Provider Net-City.de.