Regulierungsbehörde legt verbindliche Lieferfristen für Mietleitungen fest

Der Telekom drohen erstmals in der Geschichte Vertragsstrafen

14.06.2002
BONN (CW) - Im seit Monaten andauernden Streit zwischen der Deutschen Telekom und ihren Wettbewerbern um die Bereitstellung von Mietleitungen hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) nun ein Machtwort gesprochen. Der frühere Monopolist muss künftig Vertragsstrafen zahlen, wenn er seinen Konkurrenten bestellte Netzkapazitäten nicht termingerecht zur Verfügung stellt.

Die vergangene Woche von der Reg TP bekannt gegebene Entscheidung ist das Ergebnis eines seit Monaten anhängigen Missbrauchsverfahrens. Bereits im Oktober 2001 hatte der Regulierer der Telekom verbindliche Lieferfristen von acht Wochen bis höchstens sechs Monaten bei der Bereitstellung so genannter Carrier-Festverbindungen, also Mietleitungen für den eigenen Netzaufbau, vorgegeben. In ihrer jetzigen, endgültigen Entscheidung hat die Reg TP dies auch auf Übertragungswege für die Anbindung von Endkunden ausgeweitet und dies ebenfalls mit konkreten Bereitstellungsfristen verbunden. So hat sich der Bonner Ex-Monopolist hier - gestaffelt nach Übertragungsbandbreiten von 64 Kbit/s, 128 Kbit/s bis 2 Mbit/s sowie über 2 Mbit/s - an verbindliche Lieferfristen von 12, 15 und 30 Arbeitstagen zu halten. Leistet die Telekom diesen Vorgaben nicht Folge, drohen ihr erstmals in der Geschichte des liberalisierten deutschen TK-Marktes Vertragsstrafen - nämlich pro Kalendertag der Fristüberschreitung fünf Prozent der monatlichen Miete.

Mit dieser Regelung, die in die Verträge zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern aufgenommen werden soll, griff die Reg TP einen entsprechenden Vorschlag der Monopolkommission auf. Die im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisierten alternativen Anbieter hatten immer wieder über die zum Teil um Monate verzögerte Bereitstellung bestellter Mietleitungen seitens der Telekom geklagt. VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner begrüßte demzufolge jetzt die grundsätzliche Entscheidung der Reg TP, bezeichnete allerdings die Höhe der Vertragsstrafen als "außerordentlich moderat".

Ein Sprecher der Telekom äußerte sich hingegen enttäuscht. Die Lieferrückstände (angeblich wurde der "Auftragsstau" von 11000 Aufträgen in der Spitze auf rund 3000 reduziert) seien weitgehend abgearbeitet. Selbst nach Angaben von Wettbwerbern habe sich das Problem erledigt. Man prüfe deshalb rechtliche Schritte. Reg-TP-Präsident Matthias Kurth sprach indes von einer "sorgsam erwogenen" Lösung. Ziel sei es nicht gewesen, Strafgebühren bei der Telekom durchzusetzen, sondern allen Playern im Markt "Planungssicherheit" zu geben. Hierzu solle in Zukunft auch eine - ähnlich wie in den USA üblich - fortlaufende monatliche Berichterstattung über die Bereitstellung von Mietleitungen beitragen, damit gegebenenfalls neu entstehende Engpässe rechtzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden können. (gh)