Mitarbeitervertretung in der New Economy

Der Arbeitgeber hat das letzte Wort

10.08.2001
Bis dato galten die New Economy und die IT-Branche als Niemandsland für kollektive Interessenvertretung. Eine Studie belegt jedoch, dass immerhin 26 Prozent der Unternehmen einen Betriebsrat haben - Tendenz steigend. Nach wie vor häufiger sind aber solche Interessenvertretungen, die im Konfliktfall auf das Wohlwollen des Managements angewiesen sind. Von Rainer Spies*

Einen interessanten Blick auf das Thema wirft dabei die kürzlich vorgestellte Studie "Are we family?" von pol-di.net. Auf dieser virtuellen Plattform laufen Informationen und Diskussionen zu politischen Themen rund um das Internet. Mit Unterstützung der Initiative D 21 wurden 225 am Neuen Markt notierte Firmen und 38 deutsche Startups nach ihren Formen der internen Mitbestimmung befragt.

Danach ist die kollektive Interessenvertretung in den genannten Wirtschaftsbereichen weiter verbreitet als bisher angenommen. "39 Prozent der befragten Unternehmen haben Institutionen der Interessenvertretung. Und immerhin 26 Prozent haben einen Betriebsrat", sagt Christoph Dowe, Projektleiter bei pol-di.net. Von den Startups haben 20 Prozent eine Interessenvertretung der Mitarbeiter.

Vom Round Table zum BetriebsratNeben einem Betriebsrat haben sich Round Tables, Senate, Vertrauens- und Ältestenräte sowie interne Moderatoren als Formen der Interessenvertretung herausgebildet. Diese könnten laut Dowe der Beginn für weitere Entwicklungen sein. Ein Beispiel: Die Mitarbeiter der Tomorrow Internet AG experimentierten noch bis April mit einem Round Table. Als jedoch Kündigungen ins Haus standen, wurde ein Betriebsrat gewählt. Ist dieser einmal etabliert, so poldi.net in seiner Studie, ziehen die Mitarbeiter alternative Modelle in der Regel nicht mehr in Betracht.

Dirk Komorowski, Unternehmenssprecher der befragten BOV AG, betrachtet die Etablierung verschiedener Formen der Mitbestimmung als "Prozess, der in Bewegung ist". Bisher kommen die rund 400 Mitarbeiter der Softwarefirma mit einem "Moderator" anstelle eines Betriebsrates aus. Der Moderator fungiert als Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Belegschaft. Eingerichtet wurde die Funktion auf Initiative der Geschäftsführung, weil das rasche Wachstum der Belegschaft die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht erschwerte.

Dass Betriebsräte in der IT-Branche nicht allein in Krisenphasen gegründet werden, zeigt eine Untersuchung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), Düsseldorf. Befragt wurden 200 Betriebsräte, was nach Schätzungen des WSI etwa die Hälfte aller Betriebsräte in der Branche sein dürfte. Dabei stellte sich heraus, dass zwei Drittel der Räte bereits fünf Jahre in den Unternehmen etabliert sind. Das WSI sieht aber noch einen beträchtlichen Nachholbedarf in der Branche. "Leistungsverdichtung, Überstunden und Entgeltfragen werden immer stärker zentrale Themen in den Betrieben", sagt Elke Ehlers vom WSI.

Besonders umstritten sind bei den Gewerkschaftern jene Formen der Mitbestimmung, die nicht ins Raster des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes passen, von pol-di.net aber gleichwohl als Modelle der Interessenvertretung betrachtet werden. Wille Bartz von connexx.av, einer Initiative der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) und der IG Medien: "Diese Institutionen hängen allein vom guten Willen der Geschäftsführung ab und besitzen keine gesetzliche Handhabe."

Senat fehlt EinspruchsrechtAuch Michael Kläver, Manager Corporate Communication bei der Consors AG, räumt ein, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten des Senats bei dem DiscountBroker letztlich auf Freiwilligkeit beruhen. Das Gremium, das bei Leistungskriterien für Vergütungen, Arbeitszeitmodellen und Kündigungen mitspricht, entstand auf Betreiben der Unternehmensleitung. Die Belegschaft wählt es alle zwei Jahre. "Wenn die Studie von Rechten des Senats im Sinne der Mitbestimmung spricht, dann ist das zu hoch gehängt", gibt Kläver zu.

Anders kann es auch nicht sein, weil das Betriebsverfassungsgesetz keine weitere Institution der Interessenvertretung kennt als die des Betriebsrates. "Betriebsvereinbarungen haben vor dem Arbeitsgericht nur Bestand, wenn sie mit dem Betriebsrat geschlossen wurden", erklärt Joachim Hauck, Pressesprecher des ersten Senats beim Bundesarbeitsgericht.

Möglich ist jedoch, dass Arbeitsverträge auf Vereinbarungen mit einer anderen Institution als der des Betriebsrats Bezug nehmen. "Wir haben kürzlich ein Urteil zu einem Redaktionsrat gefällt, der neben dem Betriebsrat mit der Unternehmensleitung bestimmte Vereinbarungen getroffen hatte. In den einzelnen Arbeitsverträgen wird nun auf diese Regelungen verwiesen", sagt Hauck.

Vereinbarungen sind möglichDie anstehende Veröffentlichung des Urteils könnte die Diskussion über alternative Modelle der Interessenvertretung mit neuen Akzenten versehen. Daneben, so Hauck, können Vereinbarungen mit einem Senat oder einem Vertrauensrat durch die tägliche Praxis zu so genannten betrieblichen Übungen und damit zu einem individuellen Rechtsanspruch werden.

Das WSI führt die vielen weißen Flecken der Betriebsratspräsenz in IT-Unternehmen auch auf Unkenntnis und Desinteresse der Beschäftigten zurück. "In einer offenen Befragung haben die Mitarbeiter selbst geäußert, dass sie keinen Betriebsrat haben wollen", sagt Komorowski. Die Hälfte der Belegschaft seien Akademiker, die ihre Interessen eigenständig artikulieren könnten. Zudem existieren in vielen jungen Firmen Vorbehalte gegen die Arbeit von Betriebsräten. "Wir befürchteten, dass ein solches Gremium unnötige Fronten aufbaut", sagt etwa Martin Buchwitz, Leiter Marketing und Kommunikation bei der Jetter AG. Die Unternehmensleitung hat deshalb einen Vertrauensrat etabliert, den die Belegschaft wählt.

Die "Kommission Mitbestimmung" der Bertelsmann- und Hans-Böckler-Stiftung attestiert dagegen der rechtlich abgesicherten Mitbestimmung die "bemerkenswerte Fähigkeit zu flexibler Anpassung an veränderte Bedingungen" in den Betrieben. Die 1998 entstandene Studie spricht von einem "betrieblichen Co-Management" des Betriebsrates.

*Rainer Spies ist freier Journalist in Marburg.