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Delisting-Regeln: Heiler beantragt Aufschub

26.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Heiler Software AG beantragte heute eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse. Ziel der am Neuen Markt gelisteten Stuttgarter Softwareschmiede ist es, für sich einen Aufschub der ab Oktober geplanten schärferen Delisting-Regelung bis mindestens Anfang April 2002 zu erwirken. Während die Deutsche Börse noch an der Regelverschärfung festhält, erwägt das amerikanische Pendant, die Nasdaq, angesichts der Konjunkturschwäche das Regelwerk zu ändern.

Erhält Heiler beim Landgericht in Frankfurt am Main Recht, würde der Anbieter von B-to-B-Software bis in die zweite Jahreshälfte 2002 vor einem Ausschluss geschützt. Das korrigierte Regelwerk der Deutschen Börse macht Teilnehmer am Neuen Markt zu Kandidaten für ein Delisting, wenn sie an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro sowie einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro unterschreiten. Übertrifft eine Firma in den darauf folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen beide Grenzwerte, streicht die Deutsche Börse die Aktie von der Kursliste (Computerwoche online berichtete).

Das Papier der erst im November vergangenen Jahres an die Börse gegangenen Heiler AG ist derzeit bei rund 90 Cent notiert. Für die nächsten zwölf Monate erwartet der Stuttgarter Hersteller aber eine Umsatzsteigerung um mehr als 60 Prozent auf zehn Millionen Euro - und erhofft sich dadurch auch eine bessere Kursentwicklung. Die Chancen für eine Fristverlängerung stehen gut: Bereits Mitte August hatte die Berliner Foris AG in einer Musterklage einen entsprechenden Aufschub beantragt und gewonnen.

Nachdem an der amerikanischen Nasdaq mittlerweile rund 670 Unternehmensaktien unter der kritischen Ein-Dollar-Marke dümpeln und einige Firmen bereits ausgeschieden sind, erwägen die Betreiber offenbar die Lockerung ihrer Ausschlussregeln. So wurde laut Reuters ein Unternehmen von der Nasdaq informiert, dass die US-Technologiebörse ihre Delisting-Regel bis mindestens Ende nächsten Jahres aussetzen wird. Einer anderen Firma der IT-Branche teilten die Börsenbetreiber mit, sie würden zur Zeit ihre Regeln überarbeiten.

Die Ankündigung bewerten nicht nur von einem Ausschluss bedrohte Companies positiv. Ein Aktienhändler meinte etwa, die Ein-Dollar-Marke als einziges Ausschlusskriterium gebe keinen Sinn. Statt dessen sollten mehrere Maßstäbe angelegt werden. Eine Reihe von Nasdaq-Firmen wiesen eine Marktkapitalisierung von 50 bis 250 Millionen Dollar auf. Trotz vieler Anleger und einem hohem Handelswert fielen sie unter die Delisting-Regel. Die US-Börsenaufsicht SEC, die ihren Segen zu Änderungen der Regeln an der Nasdaq geben muss, reagierte bereits auf die starken Kurseinbrüche in Folge der Terroranschläge am 11. September und vereinfachte die Voraussetzungen für Unternehmen zum Aktienrückkauf.