Als vorübergehende Einrichtung geplant

DDR-Behörde soll Einhaltung der Cocom-Vorschriften überwachen

13.07.1990

BUDAPEST/PARIS (IDG/CW/ vwd) - Die nunmehr vom Cocom-Embargo befreite DDR hat ein Amt für Exportkontrolle eingerichtet, das ähnliche Aufgaben wahrnehmen soll wie das bundesrepublikanische Bundesamt für Wirtschaft (BAW).

Die neue Instanz wird vor allem sogenannte Barterdeals und den Handel mit Gütern, die noch unter die Cocom-Regelungen fallen, beobachten und kontrollieren. Dem Leiter der Behörde, Peter Grabley, zufolge werde man die Einhaltung der Cocom-Liste streng überwachen, um sicherzugehen, daß keine militärisch sensiblen Güter (RE-Exerte) weiter Richtung Osten exportiert

Weil es sich nach Aussagen des hiesigen Wirtschaftsministeriums lediglich um eine vorübergehende Einrichtung handelt, die mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wieder aufgelöst wird, kooperiert das DDR-Amt bereits heute eng mit dem BAW.

Doch Cocom-Restriktionen sollen nicht nur für die DDR wegfallen, auch in Ungarn verhandeln die USA zur Zeit über eine Erleichterung der Beschränkungen. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur MTI geht es bei den Gesprächen hauptsächlich um die Frage, wie Ungarn garantieren kann, daß die jüngst von der Cocom-Liste gestrichenen Produkte nicht in ein Drittland verkauft werden. Ein Mitglied des Ministeriums für internationale Wirtschaftsbeziehungen in Budapest erklärte dazu, man sei innerhalb von sechs Monaten in der Lage, die Bedienungen zu erfüllen, die der Cocom-Ausschluß zu diesem Zweck festgesetzt hat.

Das bedeutet unter anderem, daß Ungarn gesetzliche Bestimmungen zur Verhinderung von Warenlieferungen in Länder einführt, die noch dem Cocom-Embargo unterliegen. Außerdem muß die Regierung ein landesweites Kontrollnetz in Zusammenarbeit mit der Zollbehörde einrichten.