DV und RechtKlauseln sind oft unwirksam

Datensicherung: Lieferant muß Anwender schulen

09.05.1997

Viele Lieferanten versuchen sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weitgehend gegen Schadensersatz wegen Verlust von Daten abzusichern. Die Klauseln sind oft so einseitig, daß sie unwirksam sind. Dabei ist das Risiko des Lieferanten gar nicht so groß: Die Gerichte haben den Anwender bisher den Schaden stets selber tragen lassen, den er bei ordnungsgemäßer Datensicherung hätte verhindern können.

Dem Lieferanten eines Systems (außer bei Kauf über den Ladentisch) droht aber aus zwei Gründen, daß er den Schaden doch ersetzen muß: Erstens muß er die Datensicherung bei Installation des Systems ordnungsgemäß einrichten. Zweitens muß er den Anwender schulen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in seinem Urteil vom 2. Juli 1996 (X ZR 64/94) präzisiert: Zur ordnungsgemäßen Installation der Datensicherung gehört auch die Überprüfung, ob sie funktioniert.

Im konkreten Fall war strittig, ob der Lieferant den entsprechenden Text vorgenommen hatte. Normalerweise wäre davon auszugehen, daß der Anwender, der Schadensersatz verlangt, zu beweisen hätte, daß der Lieferant die Kontrolle unterlassen hat. Der BGH argumentierte aber hin und her, um zu begründen, daß die Beweislast in diesem Falle beim Lieferanten liege.

Es empfiehlt sich also für jeden Anbieter, das Funktionieren der Datensicherung am Ende der Installation zu überprüfen und darüber Aufzeichnungen zu machen. Noch besser ist es, das Funktionieren dem Anwender vorzuführen und diesen bestätigen zu lassen.

Parallel gilt für die Schulung: Auch hier dürfte der Lieferant nach dem Urteil die Beweislast dafür tragen, daß er ordnungsgemäß geschult hat. Es besteht das Risiko, daß der Anwender später dem Lieferanten entgegenhält, daß er an der fehlerhaften Datensicherung nicht schuld sei, weil ihm die richtige Handhabung nicht erklärt worden sei. Für den Lieferanten empfiehlt es sich auch hier, nicht nur seine Pflicht zu erfüllen, also den Anwender zu schulen, sondern sich das auch bestätigen zu lassen.