Federal Privacy Bill

Datenschutzgesetz für US Bundesbehörden

24.01.1975

WASHINGTON, D.C. - US-Präsident Gerald Ford unterzeichnete am ersten Tag des neuen Jahres das im Dezember vom Senat und vom Repräsentantenhaus verabschiedete erste Datenschutzgesetz der US-Bundesregierung.

Das Gesetz betrifft alle Bundesämter und Bundesverwaltungen - mit Ausnahme der Strafvollzugs und Militär-Behörden. Ihnen wird auferlegt:

1. Jede Datei muß im "Federal Register" mit Angaben über Inhalt und Organisation eingetragen werden.

2. Dieses Register wird jährlich als "Annual Date Bank Register" veröffentlicht.

3. Bürgern, die über sie gespeicherte Angaben überprüfen wollen, muß innerhalb von zehn Tagen schriftlich geantwortet werden.

4. Schriftliche Änderungswünsche, der Bürger müssen schnellstens bearbeitet werden.

5. Bei umstrittenen Angaben kann der Bürger seine Version - als solche, gekennzeichnet - den Daten zufügen.

6. Die Bundesbehörden sind bei jeder Auslieferung von Daten an andere Bundesbehörden dafür verantwortlich, daß die Informationen korrekt, komplett und aktuell sind.

7. Die Bundesbehörden müssen innerhalb von neun Monaten entsprechende Durchführungsvorschriften erlassen.

8. Ein Büro des Weißen Hauses, Office of Management and Budget, wurde mit der Aufsicht über die Durchführung des Gesetzes beauftragt.

Zugleich wird durch das neue Bundesdatenschutzgesetz eine Kommission (Privacy Commission) eingesetzt, die - mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses - Gesetzesvorschläge erarbeiten soll für Regelungen über Datenbanken in der privaten Wirtschaft ,

Von Kritikern des neuen Gesetzes wird bemängelt, daß keine Benachrichtigungspflicht der Behörden festgelegt wurde und somit die Initiative zur Sicherstellung korrekter Informationen beim Bürger verbleibt, der theoretisch alle Bundesbehörden anzuschreiben hätte.

Des weiteren wird kritisiert, daß es privatwirtschaftliche Datenbanken - insbesondere den Adreßhandel und die Kreditauskunftdateien - völlig unberührt laßt.