Datenschutzbeauftragter Schaar warnt vor Kriminalisierung des Schulhofs

21.05.2007
Von Dorothea Friedrich
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar stemmt sich gegen die Musik- und Filmindustrie und warnt vor einer Kriminalisierung von Schülern.

Diese hatte erneut gefordert, einen Direktzugang zu Daten von Internet-Nutzern zu erhalten, denen sie Urheberrechtsverstöße vorwirft. Schaar kritisierte besonders den möglichen Wegfall des Richtervorbehalts und die Einführung von Auskunftsansprüchen für gelegentliche Teilnehmer von Musiktauschbörsen. "Es darf nicht dazu kommen, dass die Daten einer Vielzahl von Internet-Nutzern ohne rechtsstaatliche Schranke einfach an die Musik- und Filmindustrie herausgegeben werden." Die durch die Anbieter von Telekommunikationsdiensten gespeicherten Daten über die Nutzung des Internets unterliegen dem Fernmeldegeheimnis. Sie dürfen nur auf Basis verfassungsrechtlich einwandfreier gesetzlicher Regeln für andere Zwecke verwendet werden. Im Hinblick auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen muss ein Richter darüber entscheiden, ob die Daten herausgegeben werden. Der Zugriff auf Daten, die nur im Rahmen der geplanten Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden sollen, muss sich laut Schaar auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränken. Ihre Verwendung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wäre völlig unangemessen. Zu weitergehenden Forderungen der Industrie sagte Schaar; er warne vor einer "Kriminalisierung der Schulhöfe". Es sei völlig inakzeptabel, die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern, die nicht gewerbsmäßig handeln, ohne weiteres herauszugeben. Angesichts der häufig unklaren Urheberrechtslage im Internet, in dem sich auch eine Vielzahl von nicht geschützten Werken befinde, fürchtet er, dass gutgläubige Nutzer sich dem Generalverdacht einer strafbaren Handlung ausgesetzt sehen oder zu Unrecht mit erheblichen finanziellen Forderungen bedroht werden.