Cloud-Gütesiegel

Datenschutz und Recht in der Cloud

07.07.2011
Von Michael Rosbach

Weitere Aspekte & Cloud-Gütesiegel

3. Rechte-Management

Der Anbieter sollte erklären können, wie er Nutzer sicher identifiziert. Dazu gehört etwa eine Erläuterung seines ID-Managements und wie er damit sicherstellt, dass der "normale" Anwender etwa im Unterschied zum Administrator nur Zugriff auf Daten hat, die für ihn vorgesehen sind.

4. Datenschutz

Speichert oder verarbeitet der Cloud-Anbieter personenbezogene Angaben, dann ist ein Datenschutz nach deutschem Recht zu gewährleisten. Dar- über hinaus sollte der Anwender prüfen, inwieweit Datenschutzrichtlinien und -gesetze, denen er selber unter- liegt, vom Cloud-Anbieter eingehalten werden können (Compliance).

5. Datenimport und -export

Grundsätzlich sollte klargestellt werden, dass die Daten im Besitz des Kunden bleiben. Der Nutzer muss deshalb auch die Möglichkeit haben, seine Daten jederzeit wieder exportieren zu können. Das ist nur möglich, wenn relevante Daten in einem anbieterunabhängigen Format gespeichert oder aber in ein solches umgewandelt werden können. Nur so hat der Nutzer die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder im Falle einer Insolvenz an seine Daten zu gelangen.

Das Cloud-Gütesiegel

Wenn ein Cloud-Anbieter die oben genannten Kriterien erfüllt, ist in der Regel eine deutlich höhere Sicherheit für den Anwender gegeben als bei Nutzung lokaler Anwendungen. Um die Überprüfung solcher sicherheitsrelevanten Aspekte zu vereinfachen, hat der Branchenverband EuroCloud Deutschland_eco e.V. Kriterien für ein Cloud-Gütesiegel entwickelt.