Neuer Zeitplan in Österreich

Datenschutz mit Veröffentlichungspflicht

26.11.1976

WIEN - Ab 1978 soll es - so der neueste Zeitplan - auch in Österreich ein Datenschutzgesetz geben. Der neue Entwurf wird Mitte nächsten Jahres im Parlament eingebracht werden, da die Abgeordneten mit der bisherigen Regierungsvorlage unzufrieden waren. Künftig werden nicht nur öffentliche, sondern auch private Datenbanken in den Geltungsbereich einbezogen. Grundprinzip ist das Mißbrauchsverbot. Jeder Bürger wird Einblick in die ihn betreffenden Datensammlungen nehmen, Korrekturen oder Streichungen und notfalls Schadensersatz verlangen können. Vorgesehen ist eine Pflicht zur Veröffentlichung in "geeigneten Medien", damit sich der Bürger informieren kann, welche Angaben wo gesammelt werden. Den DV-Anwendern bereitet die Auskunftspflicht aus finanziellen Gründen Sorgen: Man rechnet mit Kosten von vier bis fünf Mark pro Anfrage. -py