Bull lädt zur ersten konstituierenden Konferenz der nationalen Datenschützer:

Datenschutz international noch unterentwickelt

11.05.1979

BONN - "Auf den Erlaß internationaler Übereinkommen" zum Schutz der Persönlichkeitsrechte beim grenzüberschreitenden Transport personenbezogener Daten könne "nicht gewartet werden". Darüber war sich die erste konstituierende Konferenz der bisher bestehenden nationalen Datenschutz-Kontroll-lnstitutionen einig, die auf Einladung von Prof. Hans- Peter Bull, Bundesbeauftragter für Datenschutz, Anfang Mai in Bonn tagte. Bull konstatierte: "Der Stand des internationalen Rechts ist unterentwickelt."

Am Beispiel internationaler Informationssysteme (Interpol, Bankeninformationssystem, internationaler Arbeitsmarkt etc.) erörterten die Vertreter der kanadischen, dänischen, französischen, österreichischen, schwedischen und deutschen Datenschutzkontrollinstitutionen, welche Mittel und Möglichkeiten der Kooperation es gibt und wie eine "Harmonisierung" des Datenschutzrechts zu erreichen sei. Als besonders "schwieriges Feld" wurde der Datenaustausch der multinationalen Unternehmen bezeichnet.

Es erschien den Konferenz-Teilnehmern als sinnvoll daß diejenigen Länder, die inzwischen nationale Datenschutzgesetze verabschiedet und Kontrollinstanzen eingerichtet haben, Verfahren praktischer Zusammenarbeit entwickeln. Sie sollen zum Beispiel "Amtshilfe" leisten und in Einzelfällen dem Bürger "rasch und unbürokratisch" helfen.

Zunächst diente die Konferenz dem Zweck, einander kennenzulernen und der Präsentation der unterschiedlichen Datenschutz- Kontrollmodelle.

Bull: Recht unterentwickelt