Debatte zum Jahresbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten:

Datenschutz im Grundgesetz verankern?

27.07.1979

BONN (vwd) - Der Bundestag erwägt eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, den Schutz des Bürgers vor ungerechtfertigter Speicherung und Weitergabe seiner persönlichen Daten in den Katalog der Grundrechte aufzunehmen. Eine Änderung des Grundgesetzes würde eine Dreiviertelmehrheit im Bundestag erfordern.

Für die Bundesregierung plädierte Staatssekretär Andreas von Schoeler vom Innenministerium dafür, sich ernsthaft mit den Argumenten für und gegen diese Grundgesetzänderung auseinanderzusetzen und "sehr schnell darüber nachdenken" ob man einen solchen Schritt gemeinsam tun könne.

Für die CDU/CSU warnte der Abgeordnete Paul Laufs davor, das neue Grundrecht überhastet noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Auch könne es nicht uneingeschränkt gelten, sondern müsse mit einem Gesetzesvorbehalt versehen werden.

Der SPD-Abgeordnete Axel Wernitz verwies darauf, daß es für und gegen die Schaffung eines Grundrechts auf Datenschutz gewichtige Argumente gebe. Von der FDP sprach sich der Abgeordnete Friedrich Wendig für den Versuch aus, das neue Grundrecht noch in dieser Legislaturperiode in die Verfassung aufzunehmen.

Redner aller Fraktionen sprachen sich unter anderem auch dafür aus, dem Bürger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch bei Mißbrauch seiner persönlichen Daten zuzugestehen.