Datenschutz im Grundgesetz

20.01.1978

BONN (ee) - Der Datenschutz sollte als Grundrecht in der Verfassung aufgenommen werden, schlägt das SPD-MdB Axel Wernitz vor. Wernitz, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, sieht im BDSG "noch keine hundertprozentige Lösung."