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Datenschützer warnen vor "gläsernen Beschäftigten"

28.02.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und einiger Bundesländer fordern in einer gemeinsamen Presseerklärung den Gesetzgeber dazu auf, die Bestimmungen des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes neu zu fassen. Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar geregelt werden, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten erheben dürfen, wie sie damit verfahren und wozu sie sie nutzen dürfen. Demnach sollen für in der Privatwirtschaft Angestellte die gleichen Regelungen gelten wie für den öffentlichen Dienst.

Die Datenschützer der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen fordern ferner, dass die Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis sowie in Bewerbungsverfahren gewahrt bleiben. Außerdem soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung während der Dauer der Beschäftigung gewährleistet werden. (lex)