Web

Datenschützer Schaar warnt vor übertriebener Sammelwut der EU

20.07.2007
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Pläne der EU, nach US-amerikanischem Vorbild ebenfalls die Daten von Flugpassagieren zu sammeln.

Viele Maßnahmen der Behörden im Kampf gegen den internationalen Terrorismus seien unkoordiniert und gingen zu weit, warnte Datenschützer Schaar gegenüber der "Berliner Zeitung". "Erforderlich ist ein überlegtes handeln, nicht hektische Betriebsamkeit, die nicht zu Effektivität führt und auch nicht das Vertrauen der Bürger stärkt." Er habe vielmehr den Eindruck, dass sich zahlreiche Initiativen gegenseitig überholen. Damit meinte Schaar in erster Linie die Pläne der Europäischen Union (EU), wie in den USA bereits üblich, Informationen von Flugpassagieren systematisch zu sammeln und auszuwerten.

Ein vergleichbares System hat die Bundesregierung erst vor wenigen Tagen beschlossen. Demnach werden die beim Check-in erhobenen Daten an die Bundespolizei und andere EU-Staaten weiter gegeben. Dabei handelt es sich um Informationen, die üblicherweise von den Grenzbeamten bei Einreisekontrollen überprüft werden, wie etwa Pass- beziehungsweise Visa-Nummer, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, die Beförderungsnummer sowie An- und Abreisezeit. Mit diesem Beschluss hat die deutsche Regierung eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004 umgesetzt.

An diesem Verfahren sei nichts auszusetzen, meinte Schaar. Da die erhobenen Daten nach 24 Stunden gelöscht werden müssen, könnten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Es sei jedoch unnötig angesichts dieses Systems eine weitere Überwachungsinstanz zu planen.

Hart ins Gericht ging Schaar mit der geplanten Weitergabe von Passagierdaten an die USA (siehe auch: Oberster Datenschützer kritisiert Vereinbarungen zu Flugpassagierdaten und Swift). Ein entsprechender Vertrag mit der EU steht angeblich kurz vor der Unterzeichnung. "Das Abkommen erfüllt weitgehend nicht den Standard des europäischen Datenschutzes." Der Datenschützer kritisierte vor allem den Umfang der Datensammlung. Zwar sei die Zahl der geforderten Datenfelder von 34 auf 19 reduziert worden. Das hätten die Verantwortlichen jedoch nur damit erreicht, dass einfach mehrere Felder zusammengefasst wurden (siehe auch: Datenschützer kritisieren Sammelwut der US-Behörden). Am Umfang der Datenpakete habe sich dagegen kaum etwas geändert. Dieses Vorgehen erfülle nicht die Anforderungen des Datenschutzes, wonach die Erfassung von Informationen auf das nötigste zu reduzieren sei. Zudem dürfe das US-amerikanische Heimatministerium die gesammelten Daten 15 Jahre lang speichern. "Das ist sehr massiv." Aus Sicht des Datenschützers ist das Abkommen "kein akzeptables Vorbild für ein etwaiges europäisches System". (ba)