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Datenschützer Schaar kritisiert Verdacht gegen jedermann

21.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Peter Schaar, Deutschlands oberster Datenschützer, hat mit dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" noch keinen Frieden geschlossen. Dem "Handelsblatt" sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte, es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Mit der Aussage bezog sich Schaar auf die ab April geltenden Rechte der Finanzämter, Sozial- sowie anderer Behörden, die Kontendaten der Bundesbürger automatisiert abzurufen. "Wir haben im Bereich der Finanztransaktionen bereits eine erhebliche Überwachungstiefe und -breite erreicht", kritisierte der Datenschützer.

Nach dem derzeitigen Stand müssen betroffene Bürger über die Abfrage nicht informiert werden. Nachbesserungen erwartet Schaar aufgrund einer Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld gegen Teile des Gesetzes. Ziel der Beschwerdeführer ist die Wahrung des Bankgeheimnisses. Zudem soll das Entstehen eines Überwachungsstaates verhindert werden. Noch im März wollen die Karlsruher Richter dazu Stellung beziehen. (ajf)